Ratingen Aussage im Prozess um den ehemaligen Baudezernenten: „Habe kein Angebot gemacht“
Der Heizungsbauer, der im Haus des Angeklagten gearbeitet hatte, sagte vor Gericht aus. Er habe mit Rechnung und Rabatt nichts zu tun gehabt.
Ratingen. Langweilig oder spannend? Diese Frage stand vor dem Verhandlungstag am Freitag im Prozess am Düsseldorfer Landgericht im Raum.
Denn die Vorsitzende Richterin hatte nur einen Punkt auf der Agenda: Der Geschäftsführer der Firma Gerosan, die im Haus eines ehemaligen Baudezernenten die Heizungs- und Installationsarbeiten durchgeführt hat, sollte als Zeuge zur Frage des gewährten Preisnachlasses vernommen werden.
Die Höhe des Preisnachlasses ist der letzte Knackpunkt
Nur um den Preisnachlass dreht sich der Prozess noch. Ist er marktüblich, wie es die Verteidigung sieht, oder zu hoch und somit eine Vorteilsnahme, wie es die Staatsanwaltschaft darstellt? Das Gericht wollte vor allem wissen, wie der Rabatt zustandegekommen ist.
Dazu hatte Gerosan-Chef W. bemerkenswerte Aussagen gemacht — erhellend und verwirrend zugleich: Denn W. hatte nach eigenem Bekunden dem Angeklagten weder ein Angebot oder eine Rechnung geschrieben noch einen Nachlass gewährt. Das habe alles „der B.“ gemacht, sagte der Heizungsbauer.
Handwerker will mit dem Baudezernenten selbst nie verhandelt haben
B. ist der mutmaßliche Drahtzieher im millionenschweren Betrugsskandal im Ratinger Hochbauamt, in den auch der Gerosan-Mann verstrickt war. Dafür wurde er bereits wegen Untreue und Unterschlagung zu 16 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
In dem Prozess war deutlich geworden, dass W. von B. jahrelang am Gängelband geführt und erpresst wurde. Und so habe er auch immer ausgeführt, was B. angeordnet hatte.
Am Freitag sollte der Heizungsbauer vor Gericht schildern, wie er denn überhaupt an den Auftrag gekommen ist. Er sei von B. ins Rathaus „bestellt worden“ und habe von ihm Unterlagen, Prospekte und Materiallisten bekommen.
„Auf Zuruf von B. habe ich bestellt und verbaut“, sagte W.. Mit dem Angeklagten selbst habe er nicht gesprochen oder ihm ein Angebot gemacht, auch nicht über Arbeit und Preise verhandelt. Das habe B. vorgegeben.
Die vorliegenden Angebote und Rechnungen — auf Gerosan-Firmenpapier — habe ebenfalls B. erstellt. „Wir hatten mit Rechnung, Angebot nichts zu tun, waren nur Ausführende“, sagte W. aus. „Und was war mit einem Nachlass?“, wollte die Vorsitzende Richterin Bettina Reucher-Hodges, wissen.
Dazu habe B. nichts gesagt. Kurz später sagte W. dann aber, dass „B. den Nachlass vorgegeben hatte“ und er später eine neue Rechnung schreiben sollte, weil die Eigenleistung abgezogen werden musste.
Ob dem Baudezernenten die niedrigen Preise hätten auffallen müssen, wollte das Gericht wissen. W. blieb eine klare Antwort schuldig. Er habe zwar überlegt, ob der Angeklagte und B. unter einer Decke stecken könnten. Dann sagte er: „Die harmonierten gar nicht miteinander.“ Er könne sich schlecht vorstellen, dass die zusammengearbeitet haben.