Einbrecher verursachen Millionen-Schaden
Der Landesjustizminister soll Stellung beziehen zu den vielen Einbrüchen.
Ratingen. Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Wilhelm Droste hat sich mit einem Schreiben an den Landesjustizminister Thomas Kutschaty gewandt, um ihn zur aktuellen Wohnungseinbruchsituation in NRW zu befragen. Zentraler Punkt ist dabei das meist lange Ermittlungsverfahren und die schwierige Suche nach den Tätern, die oftmals erfolglos bleibt.
Dr. Wilhlem Droste, CDU
Der Abgeordnete wurde vermehrt von Bürgern aus dem Kreis Mettmann zu den sich in dieser Jahreszeit wieder vermehrten Wohnungseinbrüchen und den sich daraus ergebenen politischen Konsequenzen befragt. Im Kreis Mettmann verzeichnete die Polizei im ersten Halbjahr 2016 bereits 965 Wohnungseinbrüche und im vergangenen Jahr einen finanziellen Schaden, der insgesamt auf rund fünf Millionen Euro geschätzt wird.
Der Justiziar der Landtagsfraktion möchte durch sein Schreiben in Erfahrung bringen, wie der Landesjustizminister den aktuellen Vorstoß seines Amtskollegen auf Bundesebene, Bundesjustizminister Heiko Maas, zur Anhebung der Mindeststrafe bei Wohnungseinbruchsdiebstählen auf sechs Monate Freiheitsstrafe beurteilt. Zudem möchte Droste wissen, wie viele Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Wohnungseinbruchsdiebstählen seit dem Jahr 2010 in Nordrhein-Westfalen eingestellt wurden, weil ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte.
„Gerade für die Menschen in Nordrhein-Westfalen nimmt die Medienberichterstattung über Wohnungseinbrüche seit Jahren einen besonderen Raum ein, da so viele Bürgerinnen und Bürger wie noch nie Wohnungseinbrüche und deren gravierende — vor allem emotionale — Folgen bereits erlebt haben“, so Droste in seinem Schreiben. „Zahlreichen Zuschriften und persönlichen Erzählungen von Menschen aus dem Kreis Mettmann entnehme ich zunehmend die Sorge um die persönliche Sicherheit, aber auch gleichermaßen Unverständnis hinsichtlich der Vielzahl nicht aufgeklärter Wohnungseinbruchsdiebstählen“, so Droste.
Er will außerdem auch in Erfahrung bringen, wie sich die zeitliche Dauer der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen Diebstahlsdelikten, insbesondere im Zusammenhang mit Wohnungseinbruchsdiebstählen, seit 2010 bis heute verändert hat. Red