Fraktionen lehnen Gewerbeflächen ab
Die Verwaltung plant ein Gewerbegebiet in Homberg. SPD und Grüne sind strikt dagegen.
Ratingen. Die Verwaltung schlägt der Politik mit einer aktuellen Vorlage (382/15) die Anmeldung zweier neuer Gewerbegebiete für den Regionalplan-Entwurf vor. Eines dabei soll eine bisherige agrarische Freifläche in Homberg östlich der Straße Schöllersfeld sein. SPD und Grüne lehnen die Pläne der Verwaltung allerdings rigoros ab.
Christian Wiglow, SPD-Fraktionschef: „Betrachtet man den Siedlungsbereich, so ergibt sich aus Sicht der SPD eine natürliche Siedlungsgrenze in Form der L 156, die nicht in östliche Richtung überschritten werden sollte.“ Zudem sei es kaum nachvollziehbar, dass in Meiersberg Bauanträge richtigerweise wegen Zersiedelung abgelehnt wurden und nun eine Option geschaffen werden soll, die freie Fläche zwischen Homberg und Meiersberg zuzubauen: „Der Charme von Ratingen besteht in der Mischung aus strukturiertem Siedlungsgebiet und Freiflächen und darf nicht zur Disposition stehen.“
Hinzu komme noch die komplexe Verkehrsproblematik, die durch ein weiteres Gewerbegebiet mit 4,5 Hektar noch weiter verschärft würde. Die Ertüchtigung bestehender Gewerbegebiete und die Mobilisierung innerörtlicher Brachen seien die bessere Lösung.
Hermann Pöhling, Fraktionschef der Grünen, sagt: „Diese Idee gehört direkt in die Tonne!“ Das Gebiet mit dem harmlosen Namen „Östlich Schöllersfeld“ habe die Verwaltung jedoch längst der Bezirksregierung benannt. Auf beiden Seiten von Schöllersfeld liegw Ackerland: „Östlich Schöllersfeld bedeutet also eine Lage im besten Ackerland.“ In der Ratsvorlage 382/2015 motiviere die Verwaltung ihre Auswahl mit der Lagegunst zur A 44 und der „Schaffung einer natürlichen Siedlungsgrenze“.
Von der erheblich intensiveren Lagegunst zur A 3 mitten durch Homberg sei keine Rede. „Kein Lkw wird die Berg- und Talfahrt zur A 44 machen, wenn er einfacher durch Homberg zum Kreuz Ost fahren kann“, sagt Pöhling. Und weiter: „Wenn erst ein Gewerbegebiet in die Landschaft gesetzt wurde, ist es bis zum späteren Lückenschluss nicht weit.“ Man müsse Altflächen für Gewerbeansiedlung und Lücken für die Wohnbebauung erschließen. Red