Ratingen Griese lobt Gesetz zugunsten Angehöriger

Ratingen. · Angehörigenentlastungsgesetz berührt Sozialhilfe und Teilhabe Behinderter.

Die Ratinger SPD-Abgeordnete Kerstin Griese.

Foto: Büro Griese

Das Bundeskabinett hat jetzt das Angehörigenentlastungsgesetz beschlossen. Die Ratinger SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese meinte dazu: „Das Gesetz bietet spürbare Verbesserungen bei der Sozialhilfe, besonders bei der Hilfe zur Pflege und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Oft werden Angehörige vom Sozialamt in Anspruch genommen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie pflegebedürftig sind. Für viele Angehörige ist das eine große Belastung“, erklärt Griese.

„Wir werden das ändern und ihnen den Rücken stärken, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können. Dafür hat das Kabinett den Weg frei gemacht.“ Griese hat als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales an der Entstehung des Gesetzes intensiv mitgearbeitet.

Sie begrüßt die geplanten Neuregelungen: „Das Angehörigenentlastungsgesetz sieht vor, dass Angehörige künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro vom Sozialamt in Anspruch genommen werden – und zwar in der gesamten Sozialhilfe.“ Bisher galt diese Regelung nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt dieser Unterhaltsrückgriff in Zukunft sogar vollständig weg.

„Das Gesetz enthält für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen eine weitere gute Nachricht: „Wir werden die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) verstetigen und mit mehr Geld ausstatten“, betont sie. Seit 2018 fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Beratungsstellen, in denen Menschen mit Behinderungen von Menschen mit Behinderungen beraten werden. Dazu gehört im Kreis Mettmann auch die Beratungsstelle Vibra in der Gustav-Linden-Straße 3 in
Ratingen.

Darüber hinaus wird mit dem Angehörigenentlastungsgesetz ein Budget für Ausbildung eingeführt. Damit können Menschen mit Behinderungen auch außerhalb von Werkstätten eine betriebliche Ausbildung machen. „Mit dem Gesetz haben wir ein Paket geschnürt, das die Inklusion ein großes Stück voranbringt“, so Griese. Red