Ratinger Gelände Rat beschließt See-Erneuerung
Ratingen · Die Stadt hat die Flächen des Freizeitareals Blauer See erworben und kann nun die Planung zur Neugestaltung des Geländes vorantreiben. Freizeitangebote sollen erhalten oder erneuert werden. Das hat der Rat beschlossen.
Die Verhandlungen hinter den Kulissen haben sich hingezogen. Und die Politik wurde schon sehr ungeduldig, geht es doch darum, bei den Planungen aufs Tempo zu drücken. Es soll dem Vernehmen nach deutliche Worte gegeben haben: Man möge endlich zu Potte kommen.
Doch nun kann es endlich losgehen: Die Stadt hat die Flächen des Freizeitareals Blauer See erworben und kann nun die Planung zur Neugestaltung des Geländes vorantreiben. Vorgesehen ist die Errichtung eines Umweltbildungszentrums mit geeigneten Außenanlagen am Blauen See. Gleichzeitig sollen Freizeitangebote erhalten und teilweise neu errichtet werden.
Allerdings ist eine bauliche Entwicklung mit Blick auf den Schutzstatus des Gebietes nur in den Grenzen der bestehenden Bebauung möglich. Der Rat hat beschlossen, einen Realisierungswettbewerb auszuschreiben, der sowohl die Hochbau- als auch die Freiraumplanung umfasst. Dabei geht es in erster Linie darum, das Umweltbildungszentrum so im Gelände zu platzieren und zu gestalten, dass es bestmöglich mit weiteren Nutzungen wie etwa Gastronomie und Freizeitangeboten harmoniert.
Realisierungswettbewerb mit insgesamt 15 Teams geplant
Der Weg ist jedenfalls klar vorgezeichnet: Um das Areal am Blauen See behutsam und qualitativ ansprechend umzugestalten, wird es einen Realisierungswettbewerb in zwei Phasen mit insgesamt 15 Teams geben. In diesem mit einem Preisgeld versehenen Wettbewerb sollen Projekte dargestellt werden, die den Freizeitcharakter des Geländes erhalten, aber auch eine Standortempfehlung aufzeigen. Das sogenannte Auslobungsverfahren gibt vier mögliche örtliche Bereiche für das vom Rat beschlossene Umweltbildungszentrum (UBZ) vor. Nach Abschluss einer ersten Bearbeitungsphase durch die teilnehmenden Teams sollen dann fünf Arbeiten für die zweite Bearbeitungsphase ausgewählt werden. Den erfolgreichen Teilnehmern sollen allgemeine, aber auch individuelle Empfehlungen für die abschließende zweite Phase mitgegeben werden.
In dieser zweiten Phase des Realisierungswettbewerbs wird auch die Öffentlichkeit mit eingebunden. Interessierte Bürger haben dann die Möglichkeit, auf der Grundlage der Entwürfe der ausgewählten Teams ihre Ideen mit einzubringen. Ein Preisgericht wird die finalen Entwürfe bewerten und die Arbeiten, insbesondere natürlich den Siegerentwurf, ausstellen und das Preisgeld ausloben. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird die Stadt auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses das notwendige Bebauungsplanverfahren einleiten.
Auch höhere Fördermittel des Landes NRW stehen bereit
Zum Realisierungswettbewerb gehören nicht die Erneuerungen der Zuwegungen auf dem gesamten Gelände sowie die Naturbühne, der Bootssteg und der Märchenzoo, für den erst zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Nutzungskonzept entwickelt werden soll. Der Märchenzoo soll umfangreich renoviert werden. Für die Modernisierung und Erneuerungen dieser Bestandteile sowie für den Bau eines Erlebnisturms (Skytower) stehen bereits umfangreiche Gelder einschließlich höherer Fördermittel des Landes NRW im Haushalt der Stadt bereit. Der Kreis Mettmann wird sich zudem mit einem jährlichen Zuschuss am Umweltbildungszentrum beteiligen.
In der vergangenen Hauptausschuss-Sitzung hatte Ewald Vielhaus, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU Fraktion und erster stellvertretender Bürgermeister, auch auf die Erstellung eines realistischen Zeitplans für die Realisierung der Vorhaben und den Weiterbetrieb der Freizeitangebote gepocht.
Nach Einschätzung des mit dem Wettbewerbsverfahren beauftragten Büros (ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH aus Haan) wird der Realisierungswettbewerb rund acht Monate dauern. Für das anschließende B-Plan- Verfahren und die parallel laufenden Arbeiten an der Naturbühne, den Zuwegungen und den Maßnahmen am Bootssteg muss laut Vielhaus ein klarer Zeitplan erstellt werden. Realistisch dürfte ein Realisierungszeitraum von zwei bis drei Jahren sein.
Vielhaus führte aus, dass auch entschieden werden muss, in welcher Rechtsform das Freizeitgelände und das UBZ zukünftig betrieben werden sollen. Sollen Pächter auch nach der Renovierung der jeweiligen Objekte weiter tätig werden? Oder kann die Verwaltung den Betrieb führen?
Die Einstellung eines Geschäftsführers sowie weiterer Mitarbeiter wird nach seiner Auffassung erforderlich sein. Die Naturbühne wird im Moment von einem Pächter betrieben. Der Vertrag ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig. Auch der Märchenzoo und der Bootssteg laufen als Pachtbetrieb. Der Rat wird mit Blick auf den Freitzeitcharakter des Areals rechtzeitig Entscheidungen treffen müssen, um die Planungen weiter voranzutreiben.