Satzung etwas nachjustieren
Eigentlich eine klare Sache: Der Stadtrat beschließt eine Satzung, die Verwaltung ist daran gebunden und muss sie umsetzen — ohne Wenn und Aber. Das hat auch das Gericht so bekräftigt. Allerdings darf hinterfragt werden, ob alles, was in der Satzung festgelegt wurde, auch sinnvoll ist.
Eine 1,80 Meter hohe Auslage ist gut für Schreibwaren-, Buch- oder Schuhgeschäfte, um Postkarten, Taschenbücher oder Badelatschen auszulegen. Erdbeeren, Salat oder Spargel haben in dieser Höhe wenig Sinn.
Vielleicht justiert der Rat die Satzung ja hier und da nach. Etwa: Was in der Höhe gespart wir, darf in der Breite zugelegt werden. Damit könnte manche Härte etwas abgemildert werden. Ansonsten hat sich die Ratsmehrheit für Ordnung und Übersicht und gegen südländisches Marktflair entschieden — der eine mag’s, der andere nicht.