Mettmann Recht auf Betreuung ausgeweitet
Mettmann/Erkrath. · Das Land NRW gesteht mehr Personen einen Anspruch zu.
Das Land NRW hat die Kinderbetreuung von Personen der kritischen Infrastruktur neu geregelt, ebenso die Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende. Darauf weisen die Städte Mettmann und Erkrath hin. Seit Montag, 23. März, sind demnach mehr Personen anspruchsberechtigt als bislang: Jede Person, die in der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers auf Unentbehrlichkeit vorweisen kann, hat einen Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung – unabhängig davon, ob die Partnerin oder der Partner auch einen solchen Anspruch nachweisen kann. Damit reicht ab Montag die Vorlage einer einzigen Bescheinigung aus. Dies gelte für Kindertagesbetreuung, Kindertagespflegestellen und heilpädagogische Kindertageseinrichtungen. Dabei dürfen nur gesunde Kinder betreut werden. Kinder, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben, sind von der Betreuung ausgeschlossen.
Der Anspruch auf Betreuung wird immer in der jeweiligen Einrichtung erfüllt, die die Kinder normalerweise besuchen. Zudem haben auch Eltern mit Berufen in der kritischen Infrastruktur einen Betreuungsanspruch, die sonst keinen Betreuungsvertrag mit einer Einrichtung haben.
Das Formular für eine Bescheinigung können sich Eltern in Mettmann im Internet (www.mettmann.de) herunterladen. In Erkrath melden sich Eltern per E-Mail bei Andrea Gräf und Silke Stifka, für den Bereich Kindertagespflege bei Nicole Pauli oder Oliver Völlings.
Betreuung an Wochenenden
und in den Osterferien
Zusätzlich zu der Neuregelung des Betreuungsanspruches wird ab 23. März auch eine Wochenendbetreuung angeboten, die sich auch über die Osterferien erstreckt. So sollen besonders Eltern im Schichtdienstbetrieb entlastet werden. Eltern mit dringendem Bedarf für eine Wochenendbetreuung wenden sich in Mettmann per E-Mail an die zuständigen Ansprechpartner. arue