Neviges Alter Bahnhof: Abriss der Überdachung ist rechtens

Neviges. · Unterstand auf dem denkmalgeschützten ehemaligen Bahnhof verfiel zusehens.

Die Bahnsteigüberdachung am ehemaligen Nevigeser Bahnhof wurde abgebrochen, nachdem ein die Untere Denkmalbehörde zugestimmt hatte.

Foto: Ulrich Bangert

Plötzlich war die Überdachung des Bahnsteigs am alten Nevigeser Bahnhof verschwunden. Das löste Erstaunen bei den Bürgern und im Bezirksausschuss aus, zumal der Bahnhof unter Denkmalschutz steht.

Als vor rund 15 Jahren die Bahnstation zur Straße Auf der Beek verlegt wurde, hatte der langjährige Pächter der Bahnhofsgastronomie das gesamte Gebäude von der Deutschen Bahn erworben und saniert. Der Bahnsteig mit der historischen Überdachung blieben im Eigentum der Bahn. Der Unterstand, zu dem kein Weg führte, wurde nicht genutzt und verfiel immer mehr. „Bereits vor zwei Jahren hatte die Bahn ein Erlaubnisverfahren zum Abbruch in Gang gebracht, wahrscheinlich weil eine Gefahr für den Bahnbetrieb bestand“ , sagte auf Anfrage der WZ Hella Naumann von der Unteren Denkmalbehörde bei der Stadt Velbert.

„Wie immer beim Abriss von Baudenkmälern muss zuvor alles dokumentiert werden. Fotos reichen nicht, es müssen außerdem Zeichnungen angefertigt werden. Die Bahn hatte ein Baubüro damit beauftragt, es ist alles ordnungsgemäß abgelaufen“, versichert Hella Naumann, die sich fragt, was man mit einer Bahnsteigüberdachung machen soll, die nicht erreicht werden kann.

Von der Pressestelle der Deutschen Bahn war zum Abriss keine Stellungnahme zu erhalten. Beobachter gehen davon aus, das die Abbrucharbeiten während der nächtlichen Betriebspause der S-Bahn-Linie 9 von den Gleisen aus durchgeführt wurden.