Baustopp: Nach der ersten Lage Putz ist Schluss
Zuvor sollen Mauern des Hardenberger Schlosses witterungsbeständig gemacht werden.
Velbert. Auf die Außenfassade kommt noch eine erste Lage Putz, dann ist erst einmal Pause auf der Baustelle Schloss Hardenberg. Die Verwaltung informierte jetzt den Sonderbauausschuss über den bevorstehenden Baustopp. Wann es weitergeht, ist in Anbetracht fehlender Fördermittel bekanntlich offen.
Projektleiter Udo Misiak und Stadtplaner Detlef Jobst erläuterten, was mit den noch zur Verfügung stehenden Restmitteln passiert. Danach wird auf die Außenwände ein sogenannter Spritzbewurf zur Sicherung aufgebracht. Diese erste Putzschicht hat nicht nur die Aufgabe, das inhomogene und witterungsanfällige Mauerwerk zu schützen. Sie dient auch als „Halteschicht“ für die folgende Rissverpressung, bei der per Injektion Mörtel ins Mauerwerk gedrückt wird. Das soll verhindern, dass Injektionsmörtel unkontrolliert austritt. Das Aufbringen wird etwa zehn Wochen in Anspruch nehmen, so Jobst. Der Stadtplaner betonte, dass dieser Belag der erste Arbeitsschritt zum Aufbau eines neuen, aus drei Schichten bestehenden Putzes ist und nicht, wie befürchtet wurde, später wieder entfernt wird.
Nicht wesentlich weiter ist man mit dem Abfangen der auseinander driftenden Außenwände durch Zuganker. Baudezernent Andres Wendenburg machte deutlich, dass die Maßnahme an einem Stück erfolgen muss, mithin auf einen Schlag knapp zwei Millionen Euro für diese Sicherung erforderlich seien. Ein Eisen, das die Stadt noch im Feuer hat, ist die im April beantragte Aufnahme in das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ des Bundes. Ende des Monats entscheidet der zuständige Bundestagsausschuss über die Verteilung des mit zehn Millionen Euro gefüllten Fördertopfs, um dessen Inhalt 16 Bundesländer — Schloß Hardenberg ist als einziges NRW-Projekt im Rennen — konkurrieren. Sollte die alte Wasserburg berücksichtigt werden, hofft man auf einen fünf- oder sechsstelligen Betrag.
Bis auf weiteres stehen bleibt zunächst das Gerüst. Mehrkosten entstünden dafür nicht, da bei der Anmietung auch Standzeiten vertraglich berücksichtigt wurden.