Die Baumschutzsatzung der Stadt soll überarbeitet werden
Werden neben Pflanzungen auch andere Öko-Projekte förderfähig?
Wülfrath. Seit Februar 1990 stehen gesunde Bäume als Klimaverbesserer, Schatten- und Ruhespender und das Stadtbild verschönerndes Element in Wülfrath unter besonderem Schutz. Die seither unverändert geltende Satzung bestimmt, dass Bäume mit einem in ein Meter Höhe gemessenen Stammumfang von 80 Zentimetern nicht einfach gefällt werden dürfen, beziehungsweise Ersatz finanziert werden muss. Nicht geschützt sind Obst- und Nadelbäume mit Ausnahme von Esskastanien beziehungsweise Eiben und Weißtannen.
„Nach fast 30 Jahren sehen wir Möglichkeiten zur Anpassung, wollen die Satzung aber grundsätzlich aus ökologischen wie gestalterischen Gründen beibehalten“, sagte Planungsdezernent Martin Barnat jetzt im Ausschuss für Umwelt und Ordnung. Dem legte die Verwaltung einen Erfahrungsbericht zur Baumschutzsatzung vor. Und die Politiker staunten nicht schlecht: Denn Ende des vergangenen Jahres schlummerten auf dem Öko-Konto der Stadt für Ausgleichszahlungen rund 215 000 Euro. Seit Inkrafttreten der Satzung wurden 340 000 Euro auf das Konto überwiesen. 125 000 Euro wurden für Neuplanzungen ausgegeben. Geld mit dem das mit einem Flächenanteil von 17,2 Prozent als waldarm geltende Wülfrath ein gutes Stück aufgeforstet werden könnte, ist also da — wenn denn entsprechende städtische Flächen zur Verfügung stehen würden.
Hier hakte vor allem Hans-Werner van Hueth für die SPD ein: „Wenn wir keine Anpflanzflächen besitzen, dann brauchen wir entweder ein Konzept dafür, oder wir sollten die Satzung in ökologische Ausgleichssatzung umbenennen und auch andere für die Umwelt wertvolle Dinge mit dem Geld finanzieren“, sagte der Sachkundige Bürger.
Wülfraths Kämmerer Rainer Ritsche gab zu bedenken, dass 70 000 Euro erst in jüngerer Zeit im Zuge der Bauleitplanung für Wohngebiete eingegangen seien und der Schutz der vorhandenen Bäume Vorrang vor der Mittelverwendung haben müsse. Für Barnat ist die Situation zwar auch unbefriedigend, aber er wies darauf hin, dass es gerade Sinn und Zweck eines Öko-Kontos sei, dort Geld zu parken, um Investoren bei der Verwirklichung ihrer Projekte nicht über Gebühr zu belasten. Auch die Verwaltung wolle mit einer runderneuerten Satzung künftig andere ökologische Maßnahmen fördern.
Derzeit ist für jeden gefällten Baum bis 1,50 Meter Stammumfang ein Ersatzbaum zu pflanzen und zu erhalten. Je weiteren 30 Zentimetern Umfang wird ein weiterer Baum fällig. Alternativ können 500 Euro an die Stadt überwiesen werden. Jahr für Jahr gibt es 35 Anträge auf Fällung eines geschützten Baums. Bei rund einem Drittel stellt sich nach Beratung heraus, dass der Baum nicht fallen muss. Etwa drei Anträge pro Jahr werden abgelehnt.