Disco im Bürgerhaus: Betreiber legt eigenes Gutachten vor

Anwälte des Betreibers Shans Küran erklären in einem Schreiben an die Stadt, dass Lärm-Richtwerte nicht überschritten würden.

Velbert. Ein Disco-Betrieb im Bürgerhaus an der Nedderstraße ist möglich — zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das der Betreiber der Tanzschule, Shans Küran, in Auftrag gegeben hat. „Es bestehen keine stichhaltigen Bedenken gegen die Genehmigungsfähigkeit der Diskothek“, schreiben Kürans Anwälte in einem Brief an Bürgermeister Stefan Freitag.

Eine Diskothek im Bürgerhaus könne nicht betrieben werden, weil die Vorgaben des Lärmschutzes nicht eingehalten werden könnten, hatte der Technische Beigeordnete Andres Wendenburg erklärt. Dem jedoch widerspricht das neue Gutachten.

Anders als der Experte der Stadt habe es Kürans Sachverständige „nicht unterlassen, die Räumlichkeiten von innen zu besichtigen“, schreiben die Anwälte. Der Gutachter der Stadt hatte „die Fassadenbauteile und die entsprechenden Schallabdämmungen (. . .) von außen grob abgeschätzt“, wie es in dessen Bewertung heißt. Auch gehe der Gutachter von einer falschen Dicke der Wände aus, sagt Shans Küran. Außerdem seien die Fenster zur Offerstraße zugemauert, das habe der städtische Experte nicht berücksichtigt. „Wir berücksichtigen aber auch mehrere Belastungen — wie Lüftungsanlagen auf dem Dach oder auch das Rauchverbot. Und dennoch bleiben wir unterhalb der Richtwerte“, so der Bürgerhaus-Betreiber.

Shans Küran erinnert daran, dass zu Beginn des Verfahrens sowohl die Stadtverwaltung als auch die Politik eine Disco im Bürgerhaus begrüßt hätten. Diese breite Zustimmung schwächele wegen der städtischen Gutachten. Kürans Anwälte appellieren daher an Freitag: „Es sollte nicht sein, dass ein gutes, gewolltes Projekt wegen — leicht auszuräumender — Fehleinschätzungen hinsichtlich zu erwartender Schalimmissionen unterbleibt.“