DRK-Schatzmeister bleibt frei

Das Wuppertaler Landgericht verurteilt den Velberter (63), der sich am Vermögen gemeinnütziger Einrichtungen bereichert hat, zu einer Bewährungs- und Geldstrafe.

Wuppertal/Velbert. Der frühere Steuerberater und Schatzmeister des Deutschen Roten Kreuzes Velbert bleibt in Freiheit. Das Landgericht Wuppertal hat den 63-Jährigen am Dienstag wegen erwiesener Untreue zum Schaden des DRK, anderer gemeinnütziger Einrichtungen und vermögender Privatleute zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zusätzlich zu rund 25 000 Euro Geldstrafe urteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert.

Der 63-Jährige hat gestanden, von 2003 bis 2008 nach Gutdünken in Vertrauensstellungen Geld abgezweigt zu haben, um seinen aufwendigen Lebenswandel mit 20 000 Euro monatlich zu finanzieren. Seit Ende der 1990er-Jahre sei er hoch verschuldet gewesen: Nach der Gründung seiner Steuerberatungsgesellschaft habe er seinem früheren Chef mehr als eine Million D-Mark zahlen müssen, weil er die meisten Mandanten in seine neue Firma mitgenommen habe.

Beim DRK verfügte der Angeklagte über Einzelvollmacht für mehrere Konten, obwohl die Satzung das verbot. Das Geld eines sterbenskranken Privatmannes habe er ohne Rücksprache benutzen können. Darlehensverträge mit der von ihm geführten, gemeinnützigen Winterscheidt-Stiftung habe er nur geschrieben, damit die Abhebungen bei einer Prüfung nicht auffallen sollten.

„Wir gehen davon aus, dass diese Episode abgeschlossen ist und dass er künftig keine Straftaten mehr begeht“, erläuterte der Vorsitzende Richter das Urteil. Dafür spreche, dass sich der Angeklagte seit der Entdeckung straffrei geführt habe und dass ihm wohl auch die Möglichkeiten für weitere Taten fehlen: Er habe sein früheres Ansehen in der Stadt dauerhaft verloren.

Den Vorstand des DRK kritisierten die Richter scharf: Überweisungen und Schecks des Angeklagten seien ungeprüft gegengezeichnet worden, als das noch nötig war. „Entweder es war jemand daran beteiligt oder man hat ihm einfach vertraut.“ Deshalb verhängte das Gericht in diesen Fällen nur eine Geldstrafe gegen den früheren Schatzmeister.

Mit 360 Tagessätzen entspricht dieser Teil der Strafe einem Jahreseinkommen des Angeklagten. Das Gericht verzichtete auf die Möglichkeit, eine Gesamthaftstrafe zu bilden. Die hätte zwei Jahre überschritten und nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Mehrere Zuschauer nickten zustimmend, als der Richter die Kritik am Urteil vorwegnahm: „Sie denken vielleicht: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“, sagte er zum Publikum. Es sei aber das Geständnis des 63-Jährigen zu seinen Gunsten zu werten und der Umstand, dass die Taten schon lange zurückliegen. Zwei Monate Haft sollen als bereits verbüßt gelten, weil das Verfahren bei Gericht um mehr als zwei Jahre verzögert wurde.

Um das Gefängnis zu vermeiden, muss sich der Angeklagte weitere vier Jahre straffrei führen und 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Geldstrafe soll er in Raten abbezahlen. Ob er dazu in der Lage sein wird, bleibt offen: Der 63-Jährige hat die Eidesstattliche Versicherung abgegeben und gilt seither als zahlungsunfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.