Fahndungserfolg im Fall Kassandra: 14-Jähriger verhaftet

Der mutmaßliche Täter stammt aus einer bürgerlichen Familie. Er kennt das Opfer und dessen Geschwister.

Velbert. Die Festnahme eines 14-Jährigen als mutmaßlicher Peiniger der kleinen Kassandra hat Entsetzen ausgelöst. Der verhaltensauffällige Förderschüler soll die Neunjährige erst brutal misshandelt und dann lebensgefährlich verletzt in einen Gully-Schacht geworfen haben. Ein Richter erließ Haftbefehl wegen versuchten Mordes. Der Jugendliche bestreitet die Tat.

Der 14-jährige Velberter, der aus bürgerlichen Verhältnissen stammt, wirkt laut Ermittlern "völlig gefühlskalt" und wie ein "ganz ausgefuchstes Bürschchen". Der Leiter der Mordkommission, Wolfgang Siegmund, bezeichnete Verhalten und Gefühllosigkeit des 14-Jährigen als außergewöhnlich.

Der Jugendliche war bereits kurz nach der Tat als Verdächtiger vernommen worden, musste dann aber zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Zu dem Haftbefehl gegen den 14-Jährigen war es gekommen, nachdem am Freitag Experten des Landeskriminalamtes übereinstimmende Faserspuren von der Jacke des Opfers an der Bekleidung des mutmaßlichen Täters nachweisen konnten. Der Jugendliche ist ein Bekannter von Kassandras Familie. Er kennt sowohl das Opfer als auch die beiden älteren Geschwister.

Staatsanwaltschaft und Polizei versuchen derzeit zu klären, wie der Jugendliche die erste polizeiliche Vernehmung überstehen konnte. "Normalerweise, wenn man einen 14-Jährigen festnimmt und vernimmt, dann dauert das höchstens eine halbe Stunde, bis der alles ausgepackt hat", erklärte ein Ermittler gegenüber unserer Zeitung. "Bei dem Jungen hat es aber wohl nicht funktioniert." Der Ermittler sieht dafür zwei mögliche Gründe: "Entweder weil er’s wirklich nicht war, oder aber, weil der so was von abgebrüht ist."

Für die zweite Möglichkeit spricht nach Ansicht der Ermittler, dass der Jugendliche schon mehrfach kriminell auffällig wurde - unter anderem wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Auch habe er sich nach der ersten Vernehmung "sehr auffällig benommen". Der Ermittler: "Der hat überall stolz herumerzählt, dass er als Tatverdächtiger vernommen wurde."