Velbert/Wuppertal Forensik: Sträßer favorisiert Parkstraße
Neviges. · Landtagsabgeordneter erwartet langwierige Gerichtsverfahren bei der Kleinen Höhe.
Der für Velbert zuständige Landtagsabgeordnete Martin Sträßer hat sich von Uwe Dönisch-Seidel, dem Beauftragten der Landesregierung für den Maßregelvollzug, über den aktuellen Stand zum Bau der Foresnsik auf der Kleinen Höhe unterrichten lassen. Das hatte der CDU-Politiker bei einem Treffen mit der Bürgerinitiative Kleine Höhe vor zwei Wochen zugesagt. Dabei war von einem „Letter of Intent“ zwischen der Stadt Wuppertal und der schwarz-gelben Landesregierung die Rede gewesen. Dönisch-Seidel bestätigte, dass eine solche Absichtserklärung unterschrieben worden sei. Nach den gescheiterten Anläufen auf dem Gelände der Bergischen Diakonie Aprath und an der Müngstener Straße werde der Wuppertal darin jetzt Zeit gegeben, bis Ende 2020 an der Kleinen Höhe Planungsrecht zu schaffen.
Standortalternative soll noch nicht aufgegeben worden sein
„Eine solche Vorgehensweise ist zunächst nachvollziehbar und nicht ungewöhnlich. Alle Landesregierungen verfolgen immer das Ziel, Standortfragen beim Bau von Forensiken im Einvernehmen mit den Kommunen zu klären“, so Sträßers Beurteilung. Er macht dabei deutlich, dass die Landesregierung die Standortalternative an der Parkstraße noch nicht aufgegeben habe. „Die Vereinbarung enthält die unterschriebene Feststellung, dass die Parkstraße „grundsätzlich geeignet ist für eine Maßregelvollzugsklinik“.
Darum habe sich das Land auch nur verpflichtet, eigene Planungen für die Parkstraße maximal bis Ende 2020 zurückzustellen. „Sollte es bis dahin kein Baurecht an der Kleinen Höhe geben, halte ich es für nicht ausgeschlossen, dass es zu einer Neubewertung der Situation kommt. Denn das Land braucht dringend eine Forensik“, so Martin Sträßer, der Dönisch-Seidel auf die rechtlichen Risiken und den Faktor Zeit bei der Standortsuche hinwies.
Es fehlt eine ordentliche Abwägung der Vor- und Nachteile
Beim Planaufstellungsverfahren Kleine Höhe vermisst der Abgeordnete bisher eine ordentliche Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden verbliebenen Standorte durch die Stadt Wuppertal und eine intensivere Beschäftigung mit den Einwänden. Angesichts der erheblichen Widerstände rechnet er selbst bei einem Satzungsbeschluss bis 2020 mit langjährigen Gerichtsverfahren und ungewissem Ausgang. Dagegen gebe es am Standort Parkstraße bereits Planungsrecht, das Grundstück gehört bereits dem Land. „Eine Baugenehmigung wäre hier deshalb kurzfristig und – das zeigen Erfahrungen vergleichbare Fälle – rechtssicher zu bekommen.“
Er persönlich spricht sich deshalb für den Standort Parkstraße aus und wünscht sich, dass Wuppertal offener mit den Einsprüchen gegen die Kleine Höhe umgeht und sie ernsthaft prüft. „Vielleicht stellt sich am Ende heraus, dass der Standort Parkstraße für beide Seiten die bessere Lösung ist.“
Zugleich lässt Martin Sträßer keinen Zweifel daran aufkommen, dass er das grundsätzliche Anliegen der nordrhein-westfälischen Landesregierung unterstützt und stellt fest: „Wir brauchen eine neue Forensik – so schnell und damit so rechtssicher wie möglich.“ uba