Fracking: Gasförderung in Velbert abgelehnt
Rat verabschiedet einstimmig eine Resolution gegen das Fracking.
Velbert. Mit einer Resolution hat der Stadtrat jetzt einstimmig das sogenannte Fracking — die Förderung von Gas in unkonventionellen Lagerstätten — abgelehnt. Bei dem zurzeit bundesweit diskutierten Verfahren wird mit hohem Druck eine Mischung aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Untergrund eingebracht, um Erdgas, das in Gestein extrem niedriger Durchlässigkeit eingeschlossen ist, einen Weg an die Oberfläche zu bahnen. In herkömmlichen Lagerstätten ist das Speichergestein dagegen porös, der Druck in der Tiefe reicht aus, um das Gas nur mit Hilfe einer Bohrung zu fördern.
Kritiker des Frackings befürchten vor allem die Kontamination von Grund- und Trinkwasser etwa durch die verwendeten Chemikalien. Um sich ein Bild von der Technologie zu verschaffen, hatte am 18. Juni eine Informationsveranstaltung für alle Ratsfraktionen stattgefunden. Referenten waren Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg als für Bergrecht und die Genehmigung in NRW zuständige Behörde, des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Unternehmen Wintershall als ausführende Firma.
Der größte deutsche Erdgasproduzent hat für das Feld „Ruhr“ (zu dem auch das Velberter Stadtgebiet zählt) eine noch eineinhalb Jahre gültige sogenannte Aufsuchungserlaubnis erhalten. Bis dahin darf Wintershall erforschen, ob sich Gas aus dem bis zu 3000 Meter tief lagernden Ölschiefer fördern lässt. Genehmigungen für konkrete Bohrungen oder Schürfungen gibt es noch nicht. Sie sind laut Bezirksregierung Arnsberg zunächst auch nicht zu erwarten, da bis zum Vorliegen eines für Ende August Gutachtens ein Moratorium gilt.
Bei dem Treffen mit den Fachleuten hatten die Ratsmitglieder etliche Fragen vorgebracht. „Es blieb allerdings eine breite Skepsis gegen das Fracking zurück“, fasste Stadtbaurat Andres Wendenburg zusammen.
Vor der Abstimmung im Rat übte Wolfgang Werner (SPD) heftige Kritik an der Gesetzeslage, denn das Bergbaurecht sieht für Fördergenehmigungen keinerlei Öffentlichkeitsbeteiligung, nicht einmal die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vor: „Solche Fragen sollten nicht mit einem Bergbaurecht aus dem 19. Jahrhundert entschieden werden.“ lue