Velbert Grüner Rasen statt grauer Schotter
Velbert. · Velberter Grüne fordern, Steingärten zu verbieten. Immer häufiger bestimmen Kies, Steine oder gar Beton das Bild vor dem Haus.
In der Stadt sei ein bedenklicher Trend zu sogenannten Steingärten erkennbar, moniert die Fraktion – weg von der Bepflanzung mit Sträuchern, Blumen oder Rasen, hin zur vermeintlich pflegeleichteren Bedeckung mit Steinen und Kies, aus denen, wenn überhaupt, nur noch ein oder zwei einsame Gewächse hervorschauen. „Unter Steingärten verstehe ich was anderes. Das sind Schottergärten!“ Wolfgang Beckröge sparte nicht mit Kritik an einer anscheinend immer beliebteren Gestaltung von Vorgärten.
Die Grünen hatten daher im Umwelt- und Planungsausschuss beantragt, bei allen zukünftigen Bebauungsplanverfahren festzuschreiben, dass Vorgärten vollflächig mit Vegetation zu begrünen und dauerhaft zu erhalten sind, die überwiegende Gestaltung mit Schotter, Kies oder ähnlichem unzulässig ist. Nur die Zufahrten und Stellplätze, Wege und Müllstandplätze dürfen danach noch befestigt oder versiegelt werden. Vergleichbare Regelungen seien bereits in etlichen Städten und Gemeinden erlassen worden oder werden aktuell diskutiert, hieß es im Antrag.
Ihre Kritik an diesen „Steinwüsten“ ist, unabhängig vom Erscheinungsbild, vielschichtig: Die Artenvielfalt werde reduziert, weil nicht nur Schmetterlinge, Käfer, Bienen oder Hummeln, sondern auch Vögel weder Nahrung noch Lebensraum fänden.
Dazu sinke die Versickerungsfähigkeit: Ohnehin seien laut Bauordnung nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, argumentierten die Grünen. Zudem werde das Mikroklima negativ beeinflusst, weil sich Steinflächen in der Sonne wesentlich stärker aufheizen als der von Pflanzen beschattete Erdboden. Das führe zu einer langanhaltenden unnötigen Wärmeabstrahlung, wie die Wetterlage in den vergangenen Wochen gerade wieder unter Beweis gestellt habe. Auch mit der einfacheren Pflege ist das so eine Sache: Meist sprießt es nach zwei oder drei Jahren doch zwischen den Steinen hervor, weil sich das ungewollte Grün einen Weg gebahnt oder in den Ritzen Laub festgesetzt hat, auf dem allerlei Grünzeug gedeiht. Es dort herauszupulen oder dauerhaft zu beseitigen ist nicht selten mit erheblichem Aufwand verbunden.
Eine pauschale Festlegung auf Begrünung sei rechtlich nicht möglich, erläuterte Planungsamtsleiterin Heike Möller, vielmehr sei eine – durchaus aufwendige – Prüfung bei jedem neuen Bebauungsplan erforderlich – womit auch die Krux des Antrags zutage trat: Die Prüfung beträfe nur neue Bauvorhaben, am Bestand ließe sich nichts ändern.
Dem Vorschlag von Wolfgang Werner (SPD), an die Vernunft der Immobilienbesitzer zu appellieren, konnte Beckröge nicht viel abgewinnen: „Wenn das nur eine Empfehlung ist, hält sich keiner dran. „In der weiteren, lebhaften Diskussion wurde auch die Einbeziehung von Gabionen erwogen. Ausschussvorsitzender Manfred Bolz (CDU) fasste die Debatte schließlich zusammen: „Wir müssen uns was einfallen lassen, aber nicht überziehen und in Regelungswut ausarten. Es darf nicht so weit kommen, dass wir vorschreiben, welche Pflanzen im Vorgarten erlaubt sind.“
Letztlich einigte sich der Ausschuss einstimmig bei einer Erhaltung der UVB darauf, dass künftig bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für jeden Einzelfall geprüft wird, ob eine Festsetzung zur Vorgartenbegrünung erfolgen kann. Desweiteren sollen Informationsmaterialien zur pflegeleichten und ökologisch wertvollen Gartengestaltung erstellt werden, und in Beratungs- und Abstimmungsgesprächen zu Bauvorhaben werden Bauherren, Architekten und Investoren zukünftig vermehrt auf die Reduzierung des Versiegelungsgrades und Erhöhung des Begrünungsanteils auf den Flächen hingewiesen.