Hundezählung: Steuersünder sollen einheitliche Bußgelder zahlen

Besitzer, die ihr Tier nicht gemeldet haben, werden künftig mit geregelten Sätzen bestraft. Bislang hatte die Stadt diese nicht festgelegt.

Foto: Bahrmann

Wülfrath. Die Hundezählung der Stadt vor einem Dreivierteljahr hatte ans Licht gebracht: Die Wülfrather haben mehr treue Vierbeiner zu Hause als bislang angenommen. Zu Beginn der Haustürbefragung waren rund 1300 Tiere bei der Stadt gemeldet, am Ende 1500.

Die Erfassung hatte jedoch noch einen anderen Nebeneffekt: Die Verwaltung hat sich jetzt Gedanken über ihre Hundesteuersatzung gemacht und klare Regeln für die Erteilung von Bußgeldern aufgestellt. Die gab es bislang nicht.

Nach der Hundezählung verschickte die Stadt 200 schriftliche Anhörungen an Wülfrather, die im Verdacht stehen, einen nicht oder falsch registrierten Hund zu besitzen.

„Wir waren sehr überrascht über die vielen nicht gemeldeten Hunde“, so Carolin Aschmoneit vom Steueramt. In den meisten Fällen konnten die Angeschriebenen glaubwürdig versichern, dass sie nicht gegen die Regeln der Stadt verstoßen haben, etwa weil es sich bei dem gegebenenfalls vorgefundenen Hund um ein ganz neues Tier handelt. 15 Mal funktionierte das allerdings nicht und das Ordnungsamt erteilte ein Bußgeld. „Das waren jedes Mal Ermessensentscheidungen“, erklärt Stadt-Sprecherin Franca Calvano. Auch die Höhe des Bußgeldes war bislang nicht geregelt, so dass jedes Mal Einzelfallentscheidungen getroffen werden mussten.

Das soll sich zum 1. Juli ändern. Dann sollen Hundebesitzer, die ihr Tier nicht oder unter falschen Angaben angemeldet haben, 15 Euro pro angefangenem Quartal zahlen und 60 Euro für jedes danach angefangene Jahr. Wer den Wegfall steuervergünstigender Voraussetzungen nicht mitteilt, muss sogar mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Gassigehen ohne Steuermarke kann künftig eine Zahlung von 20 Euro zur Folge haben.

Franca Calvano erklärt: „Die Bußgelder haben uns nicht reich gemacht. Es geht jetzt nur darum, eine Linie drin zu haben.“ Der Rat muss der Satzungsänderung am 28. Juni noch zustimmen.

Viele Wülfrather sind einem Bußgeld bereits durch vorauseilendem Gehorsam entgangen. Allein die Ankündigung der Maßnahme hatte 40 Anmeldungen neuer Hunde zur Folge. Während der externe Dienstleister die Zählung durchführte, wandten sich 30 weitere Bürger mit spontanen Anmeldungen an die Stadt.