Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ haben diese Kinder seit August 2019 über das Bildungs- und Teilhabepakt sogar einen gesetzlichen Anspruch auf ein gemeinschaftliches Mittagessen.
Das Geld geht zurück an das Jobcenter und an das Sozialamt
Durch die Corona-Krise sind diese Einrichtungen zurzeit aber geschlossen und die Kinder müssen zuhause versorgt werden. Während die Selbstzahler ihr Essensgeld erstattet bekommen, geht das Geld für diese Kinder zurück ans Jobcenter sowie an das Sozialamt. Die Betroffenen haben nichts davon. „Die Familien, die wir betreuen, leben vom Existenzminimum und sind jetzt besonders betroffen“, sagt Wolfgang Peetz, Leiter der Aktion „Wülfrather Kinder in Not“. „Das kostenlose Mittagessen fällt weg, die Tafeln sind geschlossen und die billigen Nudeln weg gekauft.“
Um die finanzielle Mehrbelastung, die jetzt auf diese Familien zukommt, etwas zu entspannen, verschickt das Deutsche Rote Kreuz in diesen Tagen in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt circa 300 Lebensmittelgutscheine an die betroffenen Familien. Die Gutscheine haben einen Wert von je 50 Euro, sind auf Lebensmittel und Hygieneartikel beschränkt und können in Wülfrath bei Aldi und Real eingelöst werden. „Wir bedanken uns bei den Unternehmen sowie bei der Stadt Wülfrath für ihre Kooperation und vor allen Dingen bei unseren Spendern, die eine solche Hilfe erst möglich machen“, so Wolfgang Peetz weiter.
Parallel zu dieser Aktion hat Peetz die Familienministerin Franziska Giffey sowie die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese (beide SPD) angeschrieben und auf dieses Problem aufmerksam gemacht. „Ich gehe davon aus, dass diese Kinder schlicht vergessen wurden. Von allen Hilfen, die der Staat im Moment ausschüttet, haben die Familien, die schon jetzt vom Existenzminimum leben, gar nichts. Hier muss dringend nachgesteuert werden, “ fordert Wolfgang Peetz. Red