Lintorf: Fällaktion war völlig rechtens

Grünflächenamt: Am Weg entlang des Dickelsbaches wurden 23 Bäume gefällt. Grund: Kernfäule.

Lintorf. Jahrzehnte lang spendeten sie Schatten und gaben dem schönen Spazierweg entlang des Dickelsbaches im Lintorfer Norden ein besonders Gepräge: mächtige Bäume, die den Weg säumten. Von der einstigen Pracht ist nichts mehr da. Wer jetzt den Weg von der Kalkumer Straße aus in Richtung Jean-Frohnhoff-Weg geht, sieht Baumstümpfe am Wegesrand und quer in der Landschaft liegende Stämme.

Viele Spaziergänger fragen sich nach dem Grund für die radikale Fällaktion, der mehr als 20 Bäume zum Opfer gefallen sind. Teilweise wiesen sie einen Stammumfang von fast drei Metern auf.

Es sei für sie nicht nachvollziehbar, "warum diese über hundert Jahre alten Bäume gefällt werden mussten", empört sich Angela Diehl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bürger-Union. Sie hatte noch am Sonntag ein Schreiben ans Grünflächenamt aufgesetzt und um Aufklärung gebeten:

Warum wurden die Bäume gefällt? Mussten alle gefällt werden? Wer hat die Fällaktion angeordnet? Hat das Grünflächenamt zugestimmt? Werden Ersatzbäume gepflanzt? Wird der durch die schweren Fahrzeuge zerstörte Fußweg wieder instandgesetzt?

Manfred Fiene, Leiter des Grünflächenamtes, ging der Sache gestern sofort nach und schickte seine Leute zur Überprüfung raus. Sein Ergebnis: "Das Ganze ist schmerzlich, aber rechtlich völlig in Ordnung." Insgesamt seien 23 Schwarzpappeln gefällt worden. Alle wiesen die so genannte Kernfäule auf.

Da dadurch die Standfestigkeit der Bäume nicht mehr gewährleistet war, mussten sie fallen. Fiene: "Wenn solche Erkenntnisse vorliegen, hat der Eigentümer keinerlei Ermessensspielraum. Dann muss man zur Säge greifen." Zumal die Herbststürme noch bevorstehen.

Ein Verstoß gegen die städtische Baumschutzsatzung sei auch nicht gegeben. Zum einen hätten die Pappeln auf einem als Waldbestand ausgewiesenen Gelände gestanden und dort habe der Eigentümer das Recht, jederzeit Bäume zu fällen. Zum anderen gelte die Satzung nicht, wenn Gefahr in Verzug sei.

Eine Ersatzpflanzung sei ebenfalls nicht vorgeschrieben. "Ich nehme aber an, dass innerhalb von zwei Jahren wieder aufgeforstet wird", sagte Fiene. Er gehe auch fest davon aus, dass der in Mitleidenschaft gezogene Weg wiederhergestellt werde.

Die städtischen Straßenbäume werden zweimal jährlich - einmal belaubt, einmal unbelaubt - kontrolliert und die Ergebnisse im Baumkataster "gerichtsverwertbar dokumentiert", betonte Fiene. In dem Katasster sind sämtliche der fast 10.000 Straßenbäume mit Lage, Baumart, Stammumfang und Zustand erfasst. "Zum Glück hat Ratingen einen recht jungen und mittelalten Baumbestand, ältere Bäume machen nur einen Anteil von zehn Prozent aus."