Ratingen: Freie Schulwahl hat Grenzen
Schulbezirke: Die zulässigen Kapazitäten schränken die freie Grundschulwahl ein. Ortsnahe Kinder haben einen Anspruch auf die Aufnahme.
Ratingen. "Bleibt alles anders." Der Titel eines Grönemeyer-Albums passt auch zur Änderung des Schulgesetzes, das die bisherigen Schulbezirksgrenzen aufhebt und den Eltern und Kindern freie Schulwahl erlaubt. Um den Gemeinden Zeit zur Umstellung zu geben, hat das Land eine Übergangsfrist bis 2008 eingeräumt.
Während die Stadt Düsseldorf das neue Gesetz schon ab diesem Schuljahr anwendet, will man in Ratingen bis 2008 warten. "Wir haben keine dringende Veranlassung gesehen", begründet Schulamtsleiterin Monika Ebling. Sie sieht die Aufhebung der Schulbezirke recht gelassen. "Ich glaube nicht, dass es dann zu großen Veränderungen kommen wird. In der Regel wollen die Kinder doch auch mit ihren Freunden zusammenbleiben und sich in der vertrauten Umgebung bewegen." Nach ersten Erfahrungen in anderen Kommunen, die die Bezirksgrenzen schon aufgehoben haben, sei es nirgends zu nennenswerten Problemen gekommen.
Außerdem habe es auch schon früher immer Ausnahmen gegeben: Etwa wenn eine Betreuungsperson oder Tagesmutter in einem anderen Stadtteil wohnte, konnte man auch in der Vergangenheit sein Kind zu einer Schule in einem anderen Schulbezirk schicken.
Grundsätzlich gilt nämlich auch nach der Aufhebung der Schulbezirke: Wenn ein Kind zu der seinem Wohnort am nächsten gelegenen Schule gehen will, muss es auch dort aufgenommen werden. Dieser Anspruch hat Vorrang vor dem Recht der Eltern, ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Und: Auswärtige Schüler sollen grundsätzlich nicht Ratinger Grundschulen besuchen. Damit will die Schulverwaltung weitere Unwägbarkeiten bei den Anmeldezahlen ausschließen.
In einigen Jahren wird man sich im Schulamt ganz andere Gedanken machen müssen: Ab den Jahren 2010 und 2011 gehen die Anmeldezahlen deutlich zurück, so dass dann über neue Schulmodelle nachgedacht werden muss. In Tiefenbroich ist das jetzt schon Realtität: Die Gerhard-Tersteegen- und die Martinschule bilden bereits einen Verbund, bei dem die Martinschule mit einer Eingangsklasse als Teilstandort weitergeführt wird.