Ratingen: Propeller sorgen für Wirbel

Planungsamt lehnt zwei geplante Windräder aus Gründen des Denkmalschutzes ab.

Ratingen. Dass in Homberg deutlich öfter und stärker der Wind über die Hügel pfeift, mag manchen Spaziergänger und Radfahrer immer wieder ärgern. Für eine Branche ist die steife Brise indes überaus lukrativ: für Betreiber von Windkraftanlagen. Und die haben schon seit Jahren ein Auge auf die Homberger Höhen geworfen, zumal dort auch so genannte Windkraftkonzetrationsflächen für Riesenpropeller ausgewiesen wurden.

Das Hauptargument des Planungsamtes: Die Hofanlage Am Schwarzbach ist ein anerkanntes Baudenkmal, das durch die "erdrückende Wirkung" der Windkraftanlagen stark beeinträchtigt würde. Ob diese Argumentation letztlich sticht, bleibt abzuwarten. Die Stadt Ratingen kann in dieser Sache nur eine Stellungnahme abgeben, über den Bauantrag entscheiden wird die zuständige Bezirksregierung.

Windräder auf Hombergs Höhen sorgten bereits 2002 für Wirbel. Damals hatte die Firma BBB den Bau zweier "Riesenspargel" beantragt und einen positiven Bauvorbescheid bekommen. Danach regte sich heftiger Widerstand in der Bevölkerung, das Vorhaben wurde dann auch juristisch gestoppt: Die Stadt Mettmann hätte als unmittelbare Nachbarin an dem Verfahren beteiligt werden müssen.

Die Standorte für die jetzt geplanten Windräder sind identisch mit denen der Vorbescheide aus dem Jahre 2002. Laut Planungsamt weichen die geplanten Propeller mit den ursprünglich beantragten in "wesentlichen Merkmalen" ab, so dass es sich für die Verwaltung um ein neues Bauvorhaben handelt. Dabei sind es weniger die Dimensionen als vielmehr die Leistung der Propeller: Die neuen sollen 2000 Kilowatt leisten, die alten maximal 1800.

Als viel entscheidender sieht man in der Verwaltung jedoch die optische Wirkung der Windräder an. Da sie gegenüber den Höfen Oberschrieven und Schwarzbachhof auf einem Hügel mit einem Höhenunterschied von 34 beziehungsweise 28 Metern errichtet werden sollen, addiere sich die erdrückende Wirkung wegen des geringen Abstandes zueinander und zu den Höfen.

Seinen Status als Denkmal verdankt der Schwarzbachhof seiner "isolierten und in die Landschaft eingebundenen Lage". Die Umgebung sei "unverzichtbarer Rahmen des schützenswerten Gesamterscheinungsbildes", das noch "völlig intakt und noch nicht durch technische Anlagen vorbelastet" sei, führt das Planungsamt als Begründung für die Ablehnung des Vorhabens an.