Stadt genehmigt nur drei Martinszüge

Die Verwaltung führt im Ausschuss für Umwelt und Ordnung Sicherheitsbedenken ins Feld. Auch die weitere Bekämpfung der Rattenplage war ein Thema.

Foto: Archiv/dpa/Schutt

Wülfrath. „Ich kann meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass hier nichts passiert, auch wenn Wülfrath klein ist.“ Ordnungsamtsleiter Sebastian Schorn machte im Ausschuss für Umwelt und Ordnung deutlich, dass die Verwaltung in diesem Jahr dabei bleiben wird, nur drei Martinszüge auf öffentlichen Straßen zu genehmigen. Zuvor hatte Walter Brühland (CDU) das Ordnungsamt gebeten, diese Entscheidung im Sinne der Tradition zu überdenken. Die Martinszüge können nach Angaben des Ordnungsamtes nur in der Innenstadt, in Düssel und in Rohdenhaus stattfinden.

Martin Sträßer, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender und Landtagsabgeordneter, über die Verwaltungsentscheidung

Kämmerer Rainer Ritsche begründete die Entscheidung mit den Vorkommnissen in Europa. „Ich möchte der Bürgermeisterin nicht empfehlen, das Risiko zu übernehmen“, so Rainer Ritsche weiter. Die drei geplanten Martinszüge seien diesmal größer und böten die Chance, attraktiver zu werden. Der Kämmerer verwies aber auf die Möglichkeit, Martinsveranstaltungen im nichtöffentlichen Raum, zum Beispiel auf Schulhöfen, selbst zu organisieren.

Martin Sträßer, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender und Landtagsabgeordneter, kritisierte gestern in einer Stellungnahme die Entscheidung: „Die Verwaltung hat gar kein Recht — und auch nicht die Aufgabe — festzulegen, welche Martinszüge stattfinden dürfen und welche nicht. Wenn alle Verwaltungen so handeln würden, würden in Deutschland tausende Umzüge nicht mehr stattfinden.“ Damit hätte der Terror des IS nicht nur Menschenleben gekostet, sondern auch bis in die kleinste Stadt erfolgreich das kulturelle Leben angegriffen, erklärte Martin Sträßer seinen Unmut. Er wünsche sich, dass alle, die im vergangenen Jahr einen Martinszug durchgeführt haben und in diesem Jahr wieder einen Zug durchführen wollen, einen Antrag stellen und eine Genehmigung bekommen.

Gefragt war das Ordnungsamt in Sachen Rattenplage, vor allem am Krapps Teich. Sebastian Schorn berichtete, dass der Plan, jeden zweiten Kanal mit Giftködern zu belegen, mittlerweile zu 60 Prozent abgeschlossen sei. Die Bürger können laut Ordnungsamtsleiter eine einmalige Belegung an gelben Markierungen erkennen, eine zweimalige an roten. Eine blaue Markierung bedeutet, dass es keinen Hinweis auf Rattenbefall gibt. „Die zusätzlich 15 ausgelegten Köderstationen werden allerdings kaum angefressen, weil genug Nahrung vorhanden ist“, so die Erfahrung eines Schädlingsbekämpfers, der dies Sebastian Schorn in einem Gespräch mitgeteilt hat.

Das Ordnungsamt kündigte an, stärker gegen die unerlaubte Fütterung vorzugehen. „Im September werden wir die Bürger freundlich auf das Verbot ansprechen, ab Oktober gibt es Verwarnungen“, sagte Sebastian Schorn. Am Krapps Teich ist lediglich das Füttern von Tauben am Taubenhaus erlaubt, das vom Tier- und Naturschutzverein betrieben wird. „Wir haben dies genutzt, um die Taubeneier gegen Ei-Attrappen auszutauschen“, berichtete Vereinsmitglied Benjamin Hann. Die Fütterung der Tauben sei seines Wissens aber zurzeit wegen des Rattenbefalls ausgesetzt“, so Benjamin Hann weiter.

Ein weiterer Vorschlag war, das Gestrüpp, vor allem Richtung Altenheim, zurückzuschneiden. Dies böte den Ratten bisher Schutz.