Todesfahrt: Pizzabote zieht seine Berufung zurück

Wülfrath. Seine Schuld am Tod einer Wülfratherin (53) im September vor zwei Jahren hat am Donnerstag vor dem Landgericht Wuppertal ein 20-jähriger Angeklagter aus Mettmann angenommen. Er zog seine Berufung gegen ein früheres Urteil des Amtsgerichts Mettmann wegen fahrlässiger Tötung im Verkehr zurück und akzeptierte seine Strafe nach Jugendrecht: 1200 Euro Geldstrafe zugunsten eines gemeinnützigen Vereins und einem Monat Fahrverbot.

Laut Feststellungen der ersten Instanz war der Azubi und damalige Pizza-Aushilfsbote nach stundenlangen Fahrten in regnerischer Nacht auf dem Weg zurück zur Filiale seines Auftraggebers, als er von der Goethestraße links in die Düsseler Straße einbog. Kurz hinter der Einmündung Mozartstraße kam es zum Zusammenstoß mit einer Anwohnerin, die ihren Chihuahua Gassi führte. Der Unfall endete für den Hund tödlich. Die Frau erlitt schwere Kopfverletzungen. Sie starb zwei Tage später in einem Spezialklinikum in Essen.

Auch für den Unfallfahrer ist seit jenem Tag nichts mehr wie früher. Er müsse ständig an die Geschehnisse denken, leide unter Schlafstörungen und habe sich in psychologische Behandlung begeben, gab der 20-Jährige an. Keinesfalls könne er nochmals als Pizza-Bote fahren. Sein Anwalt erklärte, es gehe seinem Mandanten mit der Berufung um die Klärung der moralischen Schuld. „Wir können Ihnen damit nicht helfen“, erwiderte der Vorsitzende Richter. Das Gericht könne nur prüfen, ob ein anderer den Unfall hätte verhindern können, ob man damit rechnen muss, dass an dieser Stelle eine Passantin unterwegs ist: „Verzeihen müssen sie sich letztlich selber.“

Ein milderes Urteil könne der Angeklagte nicht erwarten. „Die Strafe ist am unteren Rand des Möglichen“, sagte der Richter. Die Milde der Strafe sei übrigens durchaus richtig, weil man in dem Angeklagten eben keinen Kriminellen vor sich habe, den man von weiteren Straftaten abbringen müsste.