Velbert: Alkoholverbot in Parkanlagen

Gibt es eine Ausnahme vom generellen Alkoholverbot? Die Fraktionen haben in dieser Frage durchaus unterschiedliche Ansichten.

Velbert. Wie ernst ist das generelle Alkoholverbot in drei städtischen Parkanlagen zu nehmen? Und: Kann es bei einem generellen Verbot, wie es eine breite Ratsmehrheit zum Beispiel für den Herminghauspark beschlossen hat, überhaupt Ausnahmen geben? Das zumindest will Manfred Bolz, CDU-Fraktionsvorsitzender, nicht ausschließen.

In diesem Punkt herrscht Einigkeit im Rat: Exzesse, wie sie im vergangenen Jahr im Frühjahr 2009 zu erleben waren und Polizeieinsätze provozierten, will niemand. "97, 98 Prozent der Menschen halten sich an die Regeln. Es sind die zwei, drei Prozent, die uns Probleme machen", sagt zum Beispiel August-Friedrich Tonscheid (Velbert anders).

Die Parksatzung, so seine Interpretation, schaffe einen Rahmen, in dem man sich bewegen könne. "Ein bisschen Spielraum muss da eben auch sein", so Bolz dazu. Wolfgang Beckröge (Bündnis90/Die Grünen) teilt diese Einschätzungen keinesfalls: "Das ist juristisch nicht haltbar." Ein generelles Verbot sei ein Verbot - ohne Wenn und Aber.

Günther Judick (Die Linke) hat diese Diskussion im Rat quasi eröffnet. Aus seiner Sicht, gab er zu Protokoll, schließe es sich aus, dass auf der einen Seite Grillplätze eingerichtet werden, auf der anderen Seite aber ein Alkoholverbot verhängt werden. "Zum Grillen gehört auch ein Bier", so Judick. Auch für seinen Parteifreund Michael Auffermann "ist alkoholfreies Grillen nicht vorstellbar".

Für Bolz stehe fest, "dass der Ordnungsdienst ja nicht jeder einzelnen Bierflasche oder jedem einzelnen Weinglas nachlaufen wird". Aus Sicht von Edith Krönke (Grüne) agiere man willkürlich, "wenn jeder das Alkoholverbot für sich auslegen kann".

Letztendlich verabschiedet der Rat bei elf Gegenstimmen die Parksatzung, die Herminghauspark, Pferdemarkt und Freizeitpark Höferstraße das absolute Alkoholverbot beschert. Erste laue Frühlingstage und -abende werden zeigen, wie die Bürger die Satzung auslegen.

Auch in einer anderen Frage stehen die Grünen mit ihrer Position auf verlorenem Posten. Sie - wie auch Die Linke - plädieren dafür, nicht nur den Konsum von Rauschmitteln auf Kinderspielplätzen und öffentlichen Sportanlagen zu untersagen, sondern auch das Rauchen. "Hier geht es nicht nur um eine Vorbildfunktion", so Krönke.

Weggeworfene Kippen seien für kleine Kinder auch ein großes Gesundheitsrisiko. Bolz warnt dagegen vor zu großer Regelungswut. Und Siegfried Giesenhaus (FDP) appelliert: "Wir sollten dem Bürger ein bisschen Eigenverantwortung lassen."

Und so gibt es kein Rauchverbot auf Spielplätzen in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt.