Wochenmarktvergabe war rechtswidrig

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht bemängelt das Velberter Verfahren. Zunächst bleibt die Deutsche Marktgilde am Drücker.

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Neviges. Der Nevigeser Wochenmarkt bleibt vorerst in den Händen des Betreibers „Deutsche Marktgilde“. Das ist die Konsequenz eines Beschlusses des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes, wie die Stadt der WZ auf Anfrage bestätigte. Nach richterlicher Ansicht soll das Vergabeverfahren, mit dem kürzlich die Nevigeser Werbegemeinschaft zum neuen Marktbetreiber bestimmt wurde, rechtswidrig gewesen sein.

Nach WZ-Informationen stützt sich die Kritik aus Düsseldorf auf das Personal, das an dem Auswahlverfahren beteiligt war. So stimmte nämlich unter anderem ein Ratsherr ab, der gleichzeitig Mitglied der Werbegemeinschaft ist. In einem anderen Fall votierte eine ehemalige Vorsitzende der Werbegemeinschaft. Nicht korrekt, meint das Gericht. Zusätzlich wird die Bewerbung der Nevigeser Werbegemeinschaft aus formalen Gründen bemängelt.

„Wir werden gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen“, kündigte Stadt-Sprecher Hans-Joachim Blißenbach gestern an. Heute wird die Verwaltung bereden, wie sie nun verfahren wird. Eine Möglichkeit wäre ein völlig neues Bewerbungsverfahren.

Ursprünglich hatte die Nevigeser Werbegemeinschaft bereits von der Stadt den Zuschlag für den Wochenmarkt in der Domstadt erhalten. Am 7. April sollte die Händlergruppe erstmals die Fäden ziehen. Doch die Deutsche Marktgilde, seit mehr als einem Jahr Betreiber in Neviges, reichte in Düsseldorf gegen das Verfahren Klage ein und bekam nun Recht. Gleiches gilt auch für Velbert-Mitte. Dort hatte ursprünglich die Al-Wi Gbr den Zuschlag bekommen.