Bevölkerungsschutz im Kreis Viersen Wird Viersener neuer Kreisbrandmeister?

Kreis Viersen · Das Amt ist bereits seit einem halben Jahr verwaist.

Simon Fritsch (1. v. r.) soll neuer Kreisbrandmeister werden.

Simon Fritsch (1. v. r.) soll neuer Kreisbrandmeister werden.

Foto: Kreis Viersen

(mrö) Es war ein Schock für viele Feuerwehrleute im Kreis Viersen, als sich Ende März die Nachricht vom plötzlichen Tod des Kreisbrandmeisters verbreitete. Rainer Höckels war im Alter von 52 Jahren verstorben. Seither ist die Stelle verwaist.

In der nächsten Sitzung des Kreistags am 26. September 2024 soll nun der Nachfolger bestellt werden. Landrat Andreas Coenen (CDU) schlägt den Viersener Simon Fritsch für den Posten des Kreisbrandmeisters vor. Der 38-Jährige soll zugleich auch Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz werden, so wie es auch Höckels war.

Seit fast 20 Jahren ist Fritsch Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Viersen und war seit 2019 dort Löschgruppenführer. Seit September 2020 steht er als Leiter der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz im Amt für Bevölkerungsschutz im Dienste des Kreises Viersen.

Ein Kreisbrandmeister hat die Aufgabe, den Landrat bei der Aufsicht über die öffentlichen Feuerwehren und bei der Durchführung der dem Kreis übertragenen Aufgaben zu unterstützen. Er muss über die Qualifikation zum Leiter der Feuerwehr verfügen oder diese Qualifikation zeitnah erwerben. Aktuell leistet Fritsch den Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei des feuerwehrtechnischen Dienstes. Damit erfüllt er die geforderten Voraussetzungen.

„In der Anhörung der Leiter der Feuerwehren im Kreis sowie des Bezirksbrandmeisters Mirko Braunheim wurde die beabsichtigte Ernennung von Simon Fritsch zum hauptamtlichen Kreisbrandmeister allseits begrüßt“, teilte Coenen mit. In der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses wurde einstimmig empfohlen, dass der Kreistag Fritsch zum neuen Kreisbrandmeister bestellt.

Wenn der Kreistag Fritsch zum neuen Kreisbrandmeister bestellt, wird er im Anschluss offiziell vom Landrat ernannt.

(mrö)