47-Jährige soll Lebensgefährten im Alkoholrausch erstochen haben

Angeklagte gab vor Gericht an, dass sie sich verteidigen wollte.

Foto: dpa

Viersen. „Mein Freund hat mich terrorisiert. Ich geb’ alles zu. Ich hab’ dem ein Messer in den Rücken gerammt“: So meldete sich am 7. Februar die 47-jährige Lebensgefährtin des Opfers in einem nächtlichen Notruf an die Polizei. Dieser Notruf war jetzt im Prozess vor dem Schwurgericht des Mönchengladbacher Landgerichts zu hören.

Auf der Anklagebank saß die Viersenerin, der der Staatsanwalt Mord an ihrem 59 Jahre alten Lebensgefährten vorwirft. In dem Notruf hatte die Frau ihren Namen und die Adresse genannt. „He Alter, steh’ mal wieder auf. Ich geb’ alles zu. Ich wollte ihn niemals töten. Ich hab’ mich verteidigt. Der hat mich angegriffen“, hatte die Angeklagte in jener Februarnacht pausenlos gerufen.

Dagegen versuchte der Polizeibeamte am Notruf, die Frau zu beruhigen: „Die Kollegen kommen gleich mit dem Notarzt zu Ihnen.“ „Da klingelt es schon“, so hatte die aufgelöste Frau daraufhin reagiert. Im Gerichtssaal sagten Kriminalbeamte aus, die die Frau in der Februarnacht zum Tatgeschehen in der Viersener Wohnung des Paares vernommen hatten.

Man habe damals reichlich Alkohol und Beruhigungsmittel konsumiert, hatte sich die 47-Jährige erinnert. Man habe Sekt getrunken und auf der Bettkante im Schlafzimmer gesessen. Dann sei die Stimmung gekippt. Der Lebensgefährte habe sie geschubst, hatte die Angeklagte den Beamten berichtet. Außerdem habe er sie als „dreckiges Miststück“ beschimpft. Und sie habe ihn mit ihren Fingernägeln an der Stirn verletzt.

„Er hat sich in der Küche über die Spüle gebückt und die Wunde versorgt. Da habe ich ein Messer genommen und zugestochen. Eigentlich wollte ich das Schulterblatt treffen, traf aber in den Rücken“, hatte sie sinngemäß in der Vernehmung bei den Polizeibeamten geschildert.

Der Freund habe dann das Messer selbst herausgezogen. Im nachfolgenden Gerangel habe sie ihn dann nochmals gestochen — von vorne. „Wahrscheinlich, weil seine Kräfte nachließen, oder weil er mir das Messer abnehmen wollte“, vermutete die Frau damals in ihrer Aussage.

Ein Rechtsmediziner bekundete in seinem Gutachten, dass sowohl die Angeklagte als auch der Lebensgefährte durch den starken Konsum von Alkohol und berauschenden Mitteln in der Tatnacht stark enthemmt und nur noch halbwegs handlungsfähig gewesen seien. Der Prozess wird am 31. August fortgesetzt.