Willich/Tönisvorst Angeklagter sagt zu Haschisch-Plantage aus
Ein Krefelder gab vor Gericht zu, eine Wohnung in Willich angemietet zu haben, die später zum Drogenanbau genutzt wurde.
Willich/Tönisvorst. Vor dem Krefelder Landgericht begann der Prozess gegen vier Männer (24, 26, 30 und 33 Jahre alt) aus Willich, Tönisvorst und Krefeld. Dem Quartett wird bandenmäßiger Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Die Angeklagten sollen in einer Willicher Wohnung eine Cannabisplantage betrieben haben. Dort fanden Polizeibeamte im Februar rund 300 Gramm Haschisch sowie rund 880 Gramm Marihuana. Zudem seien etwa gegen Ende Januar 2017 bereits ungefähr fünf Kilo Marihuana geerntet worden.
Während drei Beschuldigte zunächst nicht aussagen wollten, erklärte der 30-jährige R. aus Krefeld, reden zu wollen. Er habe mit dem 33-jährigen Ö. aus Tönisvorst in einer Firma zusammengearbeitet. „Er fragte mich etwa im Sommer 2016, ob ich für ihn eine Wohnung mieten könne“, ergänzte der Krefelder. Dafür würde er auch Geld bekommen, die Rede sei von 2000 Euro gewesen, erhalten habe er das Geld aber nie.
Im Herbst 2017 fand man etwas Passendes in Willich: „Ich unterzeichnete den Mietvertrag.“ Zunächst sei dem 30-Jährigen nicht mitgeteilt worden, dass die Räume für den Anbau von Cannabis genutzt werden sollten: „Das erfuhr ich erst später.“ Der Krefelder sei auch nicht an der Zucht der Pflanzen beteiligt gewesen. Er habe die Wohnung nach dem Unterzeichnen des Mietvertrages nie mehr betreten.
Angeklagter
Als sein ehemaliger Arbeitskollege Ö. dann im Februar 2017 verhaftet wurde, sei dessen 24-jähriger Verwandter, der ebenfalls auf der Anklagebank sitzt, wenig später an den Krefelder herangetreten und habe ihn aufgefordert, zur Polizei zu gehen und dort anzugeben, dass er die Plantage ohne Beteiligung von anderen Personen und nicht „gewerblich“ betrieben habe. Ihm könne auch nicht viel passieren, weil er nicht vorbestraft sei.
„Dafür, dass ich die Schuld auf mich nahm, wurden mir 20 000 Euro in Aussicht gestellt“, sagte der 30-Jährige. Auf der Wache glaubte man aber nicht, dass er die Pflanzen allein und nur zum Eigenbedarf gezüchtet hatte, dafür seien es „viel zu viele“ gewesen. „Schließlich entschloss ich mich, die Wahrheit zu sagen.“
Die Verhandlung wird fortgesetzt. Red