Radfahrer rastet aus Kempener wirft Fahrrad nach Polizistinnen
Kempen · (msc) Das erleben Polizisten auch nicht alle Tage: Am Dienstag wurde aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat, weil ein uneinsichtiger Fahrradfahrer völlig ausrastete. Das war passiert: Statt zu akzeptieren, dass man für die Smartphonenutzung beim Radfahren bezahlen muss, schleuderte ein junger Mann ein Rad in Richtung der Polizeibeamtinnen, die diese Ordnungswidrigkeit ahnden wollten, teilt die Polizei mit.
Am Dienstag gegen 18.10 Uhr waren zwei Beamtinnen der Wache Kempen auf Streifenfahrt unterwegs auf der Straße Am Bahnhof in Richtung St. Huberter Straße. An der Kreuzung hielten sie am Stoppzeichen an. Dabei fiel ihnen ein Radfahrer auf, der auf der St. Huberter Straße auf dem linken Geh- und Radweg fuhr und dabei auf seinem Smartphone tippte. Als er den Streifenwagen sah, steckte er das Smartphone zwar in die Tasche, doch die Beamtinnen sprachen ihn trotzdem an, um den Verstoß zu ahnden.
Aber der Radfahrer fuhr einfach weiter. An der geschlossenen Bahnschranke war dann aber Schluss. Dort sollte dann das Gespräch stattfinden, warum es gefährlich und deshalb verboten ist, ein Smartphone auf dem Fahrrad zu nutzen. Der Mann, ein 31-jähriger Kempener mit niederländischer Staatsangehörigkeit, war für die Argumente aber nicht zugänglich, schrie stattdessen herum und beleidigte die Beamtinnen. Diese teilten ihm mit, dass er eine schriftliche Verwarnung erhalten werde und sich dazu später äußern könne.
Die Beamtinnen wandten sich um, um zu ihrem Streifenwagen zurückzugehen. „In diesem Moment rastete der Mann aus und warf den beiden sein Fahrrad hinterher“, so eine Polizeisprecherin. Das Rad habe sie nur knapp verfehlt. Damit nicht genug: Der Mann pöbelte noch weiter, als die beiden schon wieder im Streifenwagen saßen. Er rüttelte an der verschlossenen Tür und ließ erst nach mehrmaliger Aufforderung davon ab. „Am Anfang stand eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet wird. Jetzt sieht sich der Mann mit dem Vorwurf des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte konfrontiert. Da sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor“, so die Polizeisprecherin weiter.