Pflegeheim am Beyertzhof Die Stadt siegt vor Gericht

Düsseldorfer Verwaltungsgericht sieht durch mehr Verkehr keine Unzumutbarkeit für die Anwohner.

Foto: Friedhelm Reimann

St. Hubert/Düsseldorf. Erfolg für die Stadt Kempen vor dem Verwaltungsgericht: Die Kammer in Düsseldorf hat am Montag die Klage gegen die Zufahrt zum geplanten Seniorenpflegehaus über die Straße Am Beyertzhof abgewiesen. Anwohner befürchten durch das Pflegewohnhaus ein zu hohes Verkehrsaufkommen. Einer der Anwohner hatte die Klage vor dem Verwaltungsgericht angestrengt. Ein weiteres Verfahren läuft noch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster.

Durch den zu erwartenden Verkehr von und zum Seniorenpflegehaus entstehe „keine unzumutbare Gesamtbelastung“ für die Anwohner, so die Richterin während der gestrigen Anhörung in Düsseldorf. Den sogenannten Nachbarschutz, den die Kammer in diesem Verfahren bewerten musste, sieht das Gericht nicht verletzt.

Die Richterin machte in ihren Ausführungen aber auch deutlich, dass „die jetzige Erschließungssituation schon kritisch ist“. Sowohl Anlieger als auch Besucher des Friedhofes sorgen für viel Verkehr. Durch das geplante Seniorenheim mit 36 stationären und 14 Tagespflegeplätzen werde die „Erschließungssituation aber nicht erheblich verschlechtert“. Und nur für diesen Aspekt sei die Kammer in Düsseldorf zuständig.

Der Anwalt des Anwohners, Alexander Arndt, sieht künftig sehr wohl eine zu hohe Belastung für die Anlieger. „Die Schwelle ist jetzt überschritten“, so Arndt. Der Rechtsanwalt sprach verschiedene Aspekte an, die für die Anwohner unzumutbar seien. Aus Sicht der Anlieger ist der Gehweg zu schmal. Die Breite betrage an den Stellen, an denen Straßenlaternen stehen, lediglich 60 Zentimeter. Senioren mit einem Rollator oder Kinder mit einem Kettcar müssten daher auf die Fahrbahn ausweichen.

Nach Angaben der Stadt ist das auf einer sogenannten Mischfläche so üblich. „Die Bezeichnung Gehweg ist hier auch nicht angebracht“, sagte Planungsamtsleiter Heinz-Peter Cox im Gerichtssaal in Düsseldorf. „Wir haben dort eine Mischfläche als verkehrsberuhigte Zone. Alle Verkehrsteilnehmer müssen aufeinander Rücksicht nehmen.“ Darin wurde er von der Richterin bestärkt.

Offen ließ sie gestern die Frage, ob die Stadt zur Erschließung des Seniorenpflegehauses in St. Hubert eine bessere Lösung hätte finden können: „Eine Entscheidung darüber obliegt dieser Kammer nicht.“ Anwohner-Anwalt Arndt sagte gestern erneut, dass die Lösung der Stadt, über die Straße Am Beyertzhof zu erschließen, „eine schlechte und mit Sicherheit nicht die beste ist“. Mit einer Grafik erklärte der Anwalt gestern den aus Sicht der Anwohner besseren Weg einer Erschließung über die Orbroicher Straße.

Ob dieser Weg tatsächlich besser wäre, wird sich im Rahmen des Normenkontrollverfahrens vor dem OVG zeigen. Dort sollen die Richter prüfen, ob bei der Aufstellung des geänderten Bebauungsplanes für das Pflegewohnhaus alle Interessen und andere verkehrliche Erschließungsmöglichkeiten berücksichtigt worden sind. Bis es in Münster zu einer Entscheidung kommt, wird aber noch einige Zeit vergehen. Anwalt Arndt sagte Montag gegenüber der WZ, dass er in diesem Jahr nicht mehr mit einem Termin rechnet.