Es darf bis 24 Uhr draußen serviert werden
Ausschuss beschließt, die 22-Uhr-Begrenzung für die Schankkonzession zu streichen.
Kempen. Klarheit wollten die Politiker in Sachen Öffnungszeiten für Kempens Außengastronomie schaffen. Und das haben sie im Ordnungsausschuss am Donnerstagabend getan. Bei zwei Gegenstimmen der FDP beschloss der Ausschuss, dass die Begrenzung der Außengastronomie in den Schankkonzessionen auf 22 Uhr gestrichen und die bisherige Praxis beibehalten wird.
Diese soll so aussehen: Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind etwa ab 23 Uhr unterwegs und weisen auf die nahende Nachtruhe hin, damit um Mitternacht auch wirklich Schluss ist.
Wegen Anwohnerbeschwerden war im Sommer massiv kontrolliert worden. Dadurch war bei den Wirten der Eindruck entstanden, sie müssten um 23 Uhr ihre Terrassen schließen. Dieses Missverständnis sei nun ausgeräumt. Nun sollten auch die Konzessionen an diese Praxis angepasst werden, beschlossen SPD, Grüne, Freie Wähler und CDU.
Der Erste Beigeordnete Hans Ferber hatte zuvor engagiert gegen die Streichung dieses Passus argumentiert. Diese Regelung sei nützlich, um gegen massive Ruhestörungen vorzugehen. „Wir wollen vermitteln, aber wir brauchen auch Eingriffsmöglichkeiten“, so Ferber. Wenn man sich nicht auf die 22-Uhr-Regelung berufen könne, müsse man eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder eine belästigende Ruhestörung nachweisen, um einschreiten zu können.
„Ich sehe da den Gleichheitsgrundsatz verletzt“, sagte Lutz Strothmann (SPD). Schließlich hätten die neueren Konzessionen diese Beschränkung auf 22 Uhr nicht. Das seien ein oder zwei Fälle, erklärte Ferber: „Sie machen es der Verwaltung ein Stück schwerer.“ Außerdem müssten nun alle Konzessionen verändert werden. Der Mehrheit des Ausschusses war es aber wichtig, Konzessionen und Praxis anzugleichen. ulli