Fall Mirco: Kein neuer Prozess
Die Revision wird verworfen, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Damit bleibt es bei der Höchststrafe für Mircos Mörder Olaf H. aus Schwalmtal.
Grefrath. Die Aktendeckel bleiben geschlossen, es wird kein neues Verfahren um den Tod des damals zehnjährigen Mirco aus Grefrath geben. Das Urteil gegen Olaf H. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag die Revision des Angeklagten verworfen. Damit bleibt es beim Urteil des Krefelder Landgerichts vom 29. September 2011: lebenslange Haft für den 46 Jahre alten Olaf H. mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wird eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren verhindert.
„Wir sind froh, dass das Verfahren endgültig abgeschlossen ist“, sagte am Donnerstag Mönchengladbachs Polizeisprecher Willy Theveßen. Die „Soko Mirco“ des Gladbacher Polizeipräsidiums hatte monatelang nach dem Jungen gesucht. Er war im September 2010 auf dem Nachhauseweg entführt, in einem Waldstück missbraucht und dann ermordet worden.
Die Sonderkommission unter Leitung von Ingo Thiel hatte auf der Suche nach dem zunächst spurlos verschwundenen Jungen eine der größten Fahndungsaktionen in der Geschichte Deutschlands ausgelöst. Hunderte von Polizisten durchkämmten Wiesen und Wälder, Flugzeuge suchten aus der Luft. „Wir lassen es nicht zu, dass in Deutschland einfach ein kleines Kind verschwinden kann“, hatte Thiel damals gesagt.
Er hielt Wort. Ende Januar 2011 wurde Olaf H. aus Schwalmtal gefasst. „Hab’ dich“, sagte Thiel, als er dem Mörder gegenüberstand. Ein Zeuge hatte den entscheidenden Hinweis auf das Tatfahrzeug gegeben. Im früheren Dienstfahrzeug von Olaf H. fanden die Ermittler Spuren des vermissten Jungen. Der Schwalmtaler gestand die Tat und führte die Polizisten zur Leiche.
Für Olaf H. bedeutet die Entscheidung des BGH, dass er nun seine „normale“ Haftstrafe antreten wird. Bislang war er in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger Gerd Meister war in Revision gegangen, weil er ein milderes Urteil für Olaf H. erreichen wollte. Er hatte die besondere Schwere der Schuld angefochten. Ohne diese Feststellung hätte die lebenslange Haft nach 15 Jahren in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden können.
Auch in Grefrath ist man nun froh, dass der Fall vor Gericht endgültig vorbei ist. „Ich bin froh, dass ich mit meiner Vermutung richtig lag und der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Krefeld bestätigt hat. Die für die Allgemeinheit bestehende Gefahr, die von dem Täter ausgeht, dürfte damit endgültig gebannt sein“, sagte am Donnerstag Grefraths Bürgermeister Manfred Lommetz im Gespräch mit der WZ.
Auch Mircos Vater Reinhard Schlitter zeigte sich zufrieden über die Entscheidung aus Karlsruhe: „Ich bin beruhigt, dass das Urteil des Landgerichts Krefeld bestätigt worden ist. Die Höchststrafe ist angemessen — auch zum Schutz der Öffentlichkeit vor dem Täter.“ Aber auch dies könne seinen Sohn nicht mehr zurückbringen.