Kempen Freie Fahrt für Mittags-Mäher
Nach Berichten in der WZ hat die Stadt nun mehrere Regeln im Bereich Ordnung geändert. Unter anderem die für die Benutzung von Motorgeräten.
Kempen. Im Frühling und Sommer wurden verschiedene Themen diskutiert, die Menschen in der Stadt stören. Die WZ griff den Ärger auf und berichtete unter anderem über zu viele Tauben und zu laute Straßenmusiker in der Altstadt. Außerdem über den Streit eines Bürgers mit der Stadt, weil er gegen das Verbot von motorgetriebenen Gartengeräten zu bestimmten Ruhezeiten verstoßen und seinen Rasen gemäht hatte. Diese Themen hatnun wiederum die Stadtverwaltung aufgegriffen und die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Kempen“, kurz: Ordnungsverordnung, angepackt. Dem Ordnungsausschuss stellte der Erste Beigeordnete der Stadt, Hans Ferber, die Änderungsvorschläge nun vor.
Das zeitweise Verbot des Betriebs von Gartengeräten mit Motor an Werktagen von 12 bis 15 Uhr und von 19 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen habe sich als nicht verfassungskonform erwiesen, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Damit bestätigt die Verwaltung einen Bericht der WZ über einen Nachbarschaftsstreit, in dem es um die Benutzung eines Rasenmähers ging. Firmen würden durch die zeitliche Beschränkung unangemessen an ihrer Berufsausübung gehindert. Daher soll dieser Absatz im Lärmschutz-Paragrafen der Stadt nun gestrichen werden.
Viel ändern wird das aus Sicht der Kempener Verwaltung aber wohl nicht. Denn im Zweifel griffen Landes- und Bundesgesetze, die den Lärmschutz regeln und ebenfalls zeitliche Einschränkungen für laute Geräte vorsehen. Die Ordnungsbehörden hätten dann weiterhin die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
Fest steht aber unter Berufung auf das Bundesimmissionsschutzgesetz fürs Rasenmähen eines: Zwischen 20 und 7 Uhr darf nicht motorbetrieben gemäht werden. Außerdem ist der Einsatz von lärmenden Geräten an Sonn- und Feiertagen verboten. Eine Mittagsruhe für Motorgerätschaften gibt es aber definitiv nicht.
Neu eingeführt wird ein Fütterungsverbot für Tauben und wildlebende Katzen. Die Stadtverwaltung will damit verhindern, dass sich die Tiere zu stark vermehren. Besonders die vielen Tauben — und die damit verbundenen Hinterlassenschaften — hatten bei Hauseigentümern und Geschäftsleuten am Buttermarkt für Verärgerung gesorgt. Zwar könne man nicht von einer „Taubenplage“ sprechen, so Ferber. Aber einer Überpopulation soll nun vorgebeugt werden. Ein weiterer Aspekt sei, dass Futterreste Ratten anlocken und damit auch zu deren Vermehrung beitragen.
Für Straßenmusik soll es demnächst Regeln geben. Anwohner und Gäste störten sich in diesem Sommer an Lautstärke und Dauer der Musik auf dem Buttermarkt. Die Verwaltung hat bisher nach eigenen Angaben im Einzelfall auf die Straßenmusikanten eingewirkt, die Lautstärke zu drosseln und keine Verstärker zu verwenden und nach einer angemessenen Zeit weiterzuziehen. Eine entsprechende Rechtsgrundlage existiert bisher jedoch nicht.
Unterbinden will die Stadt die Straßenmusik nicht völlig — zumal viele Besucher diese „durchaus als unterhaltsam und kurzweilig empfinden“ und sie zu einem gewissen Flair in der Kempener Innenstadt beitragen würde. Aber die Darbietungen sollen nur jeweils rund 30 Minuten dauern und laute oder störende Musikinstrumente, wie zum Beispiel Schlagzeuge oder Trommeln, sollen untersagt werden. Auch elektronische Verstärker und Wiedergabegeräte sollen nicht benutzt werden dürfen.
In Sachen Leinenpflicht für Hunde ändert sich nur wenig. Diese soll „in allen Anlagen innerhalb und im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ gelten, solange und soweit andere Nutzer dieser Flächen beeinträchtigt werden könnten. Bestehen bleiben die Reglungen, dass Hundehalter den Kot ihrer Tiere von Straßen und Anlagen entfernen müssen sowie dass sie ihre Hunde nicht auf Spielplätze und Schulhöfe mitnehmen dürfen.
Ferber machte deutlich, dass die Stadt nun nicht jeden kleinen Verstoß verfolgen möchte. Dafür habe man auch gar nicht das Personal. Man wolle weiterhin gesellschaftliches Leben zulassen, aber eine Grundlage schaffen, um Strafen gegen „hartnäckige Sünder“ aussprechen zu können. Der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten stimmte dem Vorschlag zu. Die Entscheidung des Stadtrates am 13. Dezember dürfte danach nur noch eine Formsache sein.