Milde Strafe für Ärztin aus Grefrath Falsches Gesundheitszeugnis ausgestellt

Grefrath/Krefeld · Vor dem Krefelder Amtsgericht hatte sich am Donnerstag eine Ärztin aus Grefrath zu verantworten, die in Krefeld praktiziert. Ihr wurde vorgeworfen, einem Patienten ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt zu haben.

Vor dem Amtsgericht in Krefeld hatte sich am Donnerstag eine Ärztin zu verantworten.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

(sts) Am Krefelder Amtsgericht ist am Donnerstag das Urteil gegen eine 67-jährige Grefratherin gefallen, die in Krefeld als Ärztin praktiziert. Sie wurde wegen des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verwarnt. Konkret erhielt die Medizinerin eine Geldstrafe auf Bewährung in Höhe von 60 Tagessätzen á 150 Euro. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.

Konkret hatte die Staatsanwaltschaft ihr vorgeworfen, im Mai 2023 einem Patienten ein Attest zur Bescheinigung der Verhandlungsunfähigkeit aufgrund einer bestehenden Erkrankung ausgestellt zu haben. Der entsprechende Patient sei bei einem Verfahren vorgeladen und zum Erscheinen verpflichtet gewesen. Laut Anklageschrift soll der Ärztin bewusst gewesen sein, dass der Mann gesundheitlich in der Lage gewesen sei, an dem Prozess teilzunehmen.

Die Frau auf der Anklagebank gab zu, falsch gehandelt zu haben, allerdings unbewusst. „Der Mann kam in die Praxis und klagte über Sodbrennen“, meinte die 67-Jährige. Sie habe ihm daraufhin Säureblocker verschrieben und ihm eine Überweisung zum Facharzt ausgestellt. Auf ihre Frage, ob er auch eine Krankmeldung bräuchte, habe er erwidert, er wolle stattdessen eine Bescheinigung haben, die bestätige, dass er nicht bei Gericht erscheinen müsse.

Der Ärztin sei die rechtliche Unterscheidung zwischen Krankmeldung und Verhandlungsunfähigkeit nicht klar gewesen: „Krank war er schon; er war sehr blass“, ergänzte die Medizinerin. Trotzdem habe sie Zweifel gehabt. Letztendlich schrieb sie, weil er auch noch vor ihren Augen seinen Anwalt anrief und sie sich deshalb unter Druck gesetzt fühlte, „nicht verhandlungs-fähig“ auf die Bescheinigung. Wochen später sei der Mann übrigens erneut aufgetaucht und habe ein weiteres Attest gefordert, um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen: „Diesmal lehnte ich sein Ansinnen jedoch ab.“

In seinem Plädoyer erklärte der Staatsanwalt, dass die Ärztin den qualitativen Unterscheid zwischen Arbeits- und Verhandlungsunfähigkeit hätte kennen beziehungsweise erkennen müssen. „Letztere lag hier nicht vor. Dem Patienten sind Säureblocker verschrieben worden. Nach der Einnahme wäre er in der Lage gewesen, vor Gericht zu erscheinen“, erläuterte der Staatsanwalt. Der Verteidiger sah das anders. Seiner Mandantin sei der qualitative Unterschied zwischen den erwähnten Bescheinigungen eben nicht bewusst gewesen. Deswegen forderte er einen Freispruch.

Die Richterin sah jedoch den Tatbestand des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses als erfüllt an. Sie beließ es bei einer Verwarnung, weil die Ärztin von ihrem Patienten unter Druck gesetzt worden sei und ihr deutlich anzumerken wäre, dass sie aus der Sache gelernt habe: „Wenn Sie also keine weiteren Straftaten begehen, wovon ich ausgehe, müssen Sie die Geldauflage nicht zahlen.“

(sts)