Finanzen in Grefrath Grefrath lehnt Differenzierung zur Grundsteuer ab

Grefrath · Die FDP befürchtet Ungerechtigkeiten bei der Grundsteuer.

Das Land hat den Kommunen die Möglichkeit gegeben, die Hebesätze zur Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngebäude zu differenzieren (Symbolbild).

Foto: dpa / Andrea Warnecke

(ure) Die Gemeinde Grefrath wird nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, ab dem kommenden Jahr differenzierende Hebesätze bei der Grundsteuer B einführen zu können. Das beschloss der Rat bei zwei Gegenstimmen aus den Reihen der FDP. Monika von Söhnen (Grüne) schlug vor, mit dem Zusatz „zunächst“ eine gewisse Handlungsfreiheit zu bewahren: „Noch liegen keine Erfahrungswerte zu diesem Themenkomplex vor.“ So habe man nach einer fundierten Auswertung die Möglichkeit zur Nachjustierung.

Hugo Bellgardt (SPD) stimmte zu, tatsächlich fehlten noch Zahlen. Er nannte ein Beispiel: Wenn jemand 100 Euro weniger Grundsteuer zahle, müsste ein anderer 100 Euro mehr zahlen. Tatsächlich ist vorgesehen, dass die Gemeinde Grefrath in ihrer Gesamtheit so zu einer Aufkommensneutralität kommt. In jedem Einzelfall könnten die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze dazu führen, dass jemand mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahle, teilte die Finanzverwaltung NRW mit.

Auch Manfred Wolfers jun. (CDU) betonte, dass eine Rechtssicherheit noch nicht gegeben sei. Grundsätzlich bleibe die Höhe der Hebesätze aber Bestandteil der Haushaltssatzung. Michael Pfeiffer (FDP) erklärte, dass rechtliche Klagen mit negativen Auswirkungen für die Gemeinde durchaus möglich seien. Wichtig sei zudem, die Gleichbehandlung aller Steuerzahler bei der Grundsteuer einzuhalten.

Derzeit beträgt in Grefrath der Hebesatz für die Grundsteuer A 315 Prozent, für die Grundsteuer B 525 Prozent. Für die Berechnung der Grundsteuer nutzt das Land NRW ab 2025 das so genannte Bundesmodell. Der Knackpunkt: Dadurch werden landesweit einige private Haushalte vergleichsweise stärker belastet als Eigentümer von Nichtwohngrundstücken. Das Land hat den Kommunen nun die Möglichkeit gegeben, die Hebesätze zur Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngebäude zu differenzieren. Die Verantwortung für diese Differenzierung liege jedoch allein bei den Kommunen, teilte die Gemeinde mit.

(ure)