Kempen Grünes Licht für Kita-Gebühren
Gegen die Stimmen von SPD und Linken wurde die neue Satzung am Mittwochabend von Ausschüssen und Rat verabschiedet.
Kempen. Selbst langjährige Mitglieder des Stadtrates haben so etwas noch nicht erlebt: Jeweils in einer Sondersitzung stimmten Jugendhilfe-, Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat am Mittwoch über die neue Satzung zur Erhebung von Kita-Gebühren ab. „Diese Kurzfristigkeit ist geboten, weil die Satzung zu Beginn des Kindergartenjahres am 1. August gültig sein muss“, erläuterte Beigeordneter Michael Klee.
Beim Abstimmungsergebnis gab es keine Überraschungen: Gegen die Stimmen von SPD und den Linken gaben die Fraktionen grünes Licht für die neue Satzung. Die FDP hatte — offenbar urlaubsbedingt — erst gar keinen Vertreter in die Ausschüsse und den Rat geschickt. Und auch die anderen Reihen waren leicht dezimiert.
Wie schon im Pressegespräch am Montag (die WZ berichtete) erläuterte Dezernent Klee den Politikern noch einmal die Hintergründe zur neuen Satzung. Weil das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Teile der Kempener Satzung für unzulässig erklärt hatte, muss eine neue her. Dabei geht es um die sogenannte Gebührenbefreiung von Geschwisterkindern. Diese wird die Stadt nur noch zum Teil beibehalten.
In einem Beispiel muss eine Familie für das „beitragshöchste“ Kind die volle Gebühr bezahlen, für das „zweithöchste“ 50 Prozent. Bislang war das zweite Kind beitragsfrei. Unterm Strich kommen auf die Beispielfamilie Mehrkosten von 630 Euro pro Jahr zu. „Insgesamt halten sich die Mehr- und Minderkosten aber die Waage“, betonte Klee. Es gehe der Stadt nicht darum, mehr Geld einzunehmen. Man müsse aber jährlich 145 000 Euro einnehmen, um den städtischen Anteil von 19 Prozent an den Gesamtkosten zu decken.
Im Jugendhilfeausschuss gab es mehrere kritische Fragen und Anmerkungen von Eltern zum Beschlussvorschlag der Stadt. „Mit dieser Entscheidung greifen Sie in mein Portemonnaie“, sagte ein Vater von zwei Kindern. Für seine Familie werde es sich so nicht mehr lohnen, dass seine Frau arbeiten geht. „Ich möchte einfach wissen, ob die Stadt alles versucht hat, um diese 145 000 Euro aus anderen Mitteln aufzubringen.“
„Ja“, lautete die Antwort von Michael Klee. „Der Haushalt der Stadt Kempen ist defizitär.“ An anderer Stelle betonte er zudem, dass die neue Satzung gerechter sei als andere Alternativen — wie beispielsweise die Kosten über allgemeine Steuermittel zu decken.
„Wir bedauern das Urteil des OVG sehr“, sagte CDU-Fraktionschef Wilfried Bogedain in der Ratssitzung. „Die Satzung der Stadt Kempen war aus unserer Sicht gerecht. Nun müssen wir die Gegebenheiten aber akzeptieren.“ Den neuen Vorschlag der Verwaltung hält die CDU für angemessen. „Die Entlastung um 50 Prozent ist weiterhin spürbar und hat alles andere als einen symbolischen Charakter“, so Bogedain.
Zustimmung gab es auch von den Grünen. „Die Eltern bekommen hier eine wertvolle pädagogische Leistung. Und die ist nicht zum Nulltarif zu haben“, so Fraktionschef Joachim Straeten. Schon im Jugendhilfeausschuss hatte Monika Schütz-Madré erklärt, dass die Grünen der neuen Satzung zustimmen werden. „Die alte Satzung war zwar finanziell noch fairer. Aber im Vergleich mit den Gebühren in anderen Kommunen kann sich Kempen immer noch sehen lassen“, so Schütz-Madré.
Die SPD lehnte den Vorschlag der Verwaltung ab, was aber weniger mit der kommunalen Satzung als mit einer grundsätzlichen Einstellung zu tun habe, wie Fraktionschef Andreas Gareißen betonte: „Bildung muss immer beitragsfrei sein.“ Die SPD-Fraktion setze darauf, dass das Land bald die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) anpackt. „Wir werden versuchen, darauf einzuwirken“, so Gareißen.
Grüne und CDU kritisierten die Haltung der Kempener SPD. „Liebe Kollegen von der SPD, Sie können das Thema nicht einfach aufs Land abschieben“, so Grünen-Fraktionschef Straten. Für die CDU ergänzte Wilfried Bogedain: „Ich finde die Haltung der SPD bedenklich. Sie entziehen sich hier Ihrer Verantwortung.“