Hospital droht Insolvenz

Die für Juni fällige Zahlung kann wegen der „angespannten Liquiditätslage“ nicht geleistet werden.

Kempen. Die finanzielle Situation des Hospitals zum Heiligen Geist spitzt sich weiter zu. Im Zusammenhang mit der ausstehenden Einmalzahlung an die Mitarbeiter, die bis zum 30. Juni hätte gezahlt werden müssen, wurde die Belegschaft jetzt von der Mitarbeitervertretung (MAV) über eine „angespannte Liquiditätslage“ informiert.

In einem Schreiben an die Mitarbeiter erklärt der MAV-Vorstand, dass er die Geschäftsführung aufgefordert habe, diesen tariflichen „Gehaltsbestandteil unverzüglich nachzuzahlen“. Ergebnis: „Wegen des finanziellen Engpasses unseres Hauses sieht sich die Geschäftsführung hierzu jedoch bis auf weiteres nicht imstande. Durch die Zahlung kann eventuell eine Insolvenz des Krankenhauses ausgelöst werden.“

Bei der Einmal-Zahlung handelt es sich um eine Tarifvereinbarung aus 2010: 15,33 Prozent eines monatlichen Bruttogehaltes. Die Aussetzung der Zahlung ist Bestandteil des Hospital-Antrages an die Regionalkommission des Caritasverbandes (die WZ berichtete/siehe Kasten).

Im Brief an die Belegschaft, der von der MAV-Vorsitzenden Maria Hanfland-Schmidt unterzeichnet ist, heißt es weiter, dass die „tarifliche Nachzahlung ein unbestrittener Anspruch jedes berechtigten Mitarbeiters des Hauses ist und bleibt“. Dies sei die gemeinsame Auffassung von MAV und Geschäftsführung. Laut dieser ist der finanzielle Anspruch nur gestundet und wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt — „nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten“.

Trotzdem könne jeder Mitarbeiter für sich entscheiden, die Einmal-Zahlung persönlich einzufordern. Im Schreiben werden die Angestellten darüber informiert, dass sie diesen „Antrag an den Dienstgeber mit der Vorgabe eines Zeitfensters“ stellen können. Dies haben nach Informationen der WZ bereits mehrere Mitarbeiter getan. Sollte die Geschäftsführung die Auszahlung weiterhin aussetzen, könnte das Personal die Schlichtungsstelle des Caritasverbandes Aachen anrufen und danach gegebenenfalls Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dazu habe die MAV ein Musterschreiben vorbereitet.

Zum Ende des Informationsbriefes empfiehlt der MAV-Vorstand aber, vorerst von solchen rechtlichen Schritten abzusehen: „In der Sitzung vom 19. Juli 2011 haben die Mitglieder der MAV beschlossen, allen Mitarbeitern unverbindlich zu empfehlen, die sechsmonatige Frist bis zum 30. Dezember 2011 abzuwarten, um zu sehen, ob die getroffenen Maßnahmen (Veränderungen in der Chirurgie) zielführend sind.“

Zur Erklärung: Von den Umstrukturierungen in der seit kurzem zweigeteilten Chirurgie verspricht sich Geschäftsführer Friedhelm Sicking eine Steigerung der Erlöse. Chefarzt Professor Alfred Kaschner (63) wurde im Juni zum „Privatier“. Seit seinem Rückzug haben zwei Chefärzte in der Chrurgie das Sagen (die WZ berichtete): Rolf Seyrich leitet die Klinik für Allgemein- und Viszal (Bauch)-Chirurgie, Stefan Hinsenkamp ist Chef der Unfall- und orthopädischen Chrirurgie.