Kein Platz an der Wunschschule
Eine Familie, deren Kind an der Grundschule Wiesenstraße abgelehnt wurde, hat Widerspruch eingelegt.
Kempen. Für viele Kempener Familien war es kurz vor dem Weihnachtsfest ein schöner Brief: Die Grundschulen hatten die i-Dötzchen des Schuljahres 2017/2018 zu Schulspielen eingeladen und damit indirekt einen Platz an der jeweiligen Grundschule bereitgestellt. Eine Kempener Familie, die namentlich nicht genannt werden möchte, konnte sich über diese Post aber wahrlich nicht freuen. Denn ihr Sohn ist an der Wunschschule, der katholischen Grundschule Wiesenstraße, abgelehnt worden. Dort gab es 59 Anmeldungen, aber nur 50 Kinder sollen in den zwei Eingangsklassen aufgenommen werden.
Für die Mutter des abgelehnten Jungen ist das eine große Enttäuschung. Der ältere Bruder sei bereits zur Wiesenstraße gegangen und habe sich dort sehr wohlgefühlt. Die Familie habe sich dort auch engagiert, erzählt die Kempenerin. Für den zweiten Sohn habe die Entscheidung für die Wiesenstraße daher schnell festgestanden. Der Fünfjährige kenne die Schule und habe sich darauf gefreut, dort nach den Sommerferien hinzugehen.
Bei der Anmeldung habe man der Familie gesagt, dass „ihre“ Straße in der Nähe der Innenstadt zum Kempener Süden zähle. Der Schulweg zur Astrid-Lindgren-Schule im Norden sei vom Wohnhaus ein wenig länger und vor allem auch gefährlicher, sagt die Mutter: „Da lasse ich mein Kind nicht alleine fahren.“
Am meisten ärgert sie aber die Begründung für die Ablehnung, die die Familie im sogenannten Umberatungsgespräch erfahren hat und die für sie vollkommen unverständlich ist. „Wir wurden abgelehnt mit der Begründung, dass mein Sohn nicht getauft ist. Mein Mann und ich sind beide getauft und in der Kirche, aber wir wollen unsere Kinder selbst entscheiden lassen, ob sie sich einmal taufen lassen möchten“, sagt die Mutter. Müsse sie ihren Sohn nun „zwangstaufen“ lassen, fragt sich die Mutter.
Noch unverständlicher werde die Situation für die Familie, wenn sie dann höre, dass der Sohn die ebenfalls katholische Astrid-Lindgren-Schule im Kempener Norden besuchen soll. „Unser Zweitwunsch, die Regenbogenschule, ist gar nicht berücksichtigt worden“, sagt die Mutter. Daher hat sie nun gegen die Zuweisung zur Astrid-Lindgren-Schule Widerspruch eingelegt.
Kurz nach dem Ende der „Umberatungsgespräche“ Mitte Dezember hatte Schuldezernent Michael Klee auf Anfrage der WZ erklärt, dass das Verfahren erfolgreich beendet wurde und ihm kein Unmut von Eltern bekannt sei. Die betroffene Mutter findet, da hätte dieser den Widerspruchszeitraum von vier Wochen abwarten sollen.
Der Dezernent bestätigte der WZ nun den Eingang des Widerspruchs einer Familie. „Diesen haben wir an die Schule weitergeleitet. In solchen Fällen ist nämlich die jeweilige Schule zuständig“, sagt Klee. Die Familie habe den Widerspruch zunächst ohne Begründung eingereicht, um die Frist von vier Wochen zu wahren. Zum konkreten Fall kann Klee daher nach eigenen Angaben nicht viel sagen, „solange keine Begründung vorliegt“.
Grundsätzlich hat der Beigeordnete Verständnis für die Unzufriedenheit von Eltern, wenn der Schulwunsch für das Kind nicht erfüllt werden konnte. Letztlich müsse eine Schule aber Entscheidungskriterien anwenden, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt. Dass eine konfessionelle Schule wie die an der Wiesenstraße auch aus konfessionellen Gründen entscheidet, ist aus Sicht von Klee „völlig korrekt und nachvollziehbar“. Dazu gebe es auch eine entsprechende Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster.
Mit Blick auf das 2016 erstmals durchgeführte zentrale Anmeldeverfahren ist Klee weiterhin überzeugt, dass die Stadt auf dem richtigen Weg ist. „Schulen, Politik und Verwaltung waren der Meinung, dass die Kinder gleichmäßiger verteilt werden müssen, um die Qualität aller Schulen auf dem hohen Kempener Standard zu erhalten“, sagt der Dezernent. Dies sei gelungen.
Weitere Widersprüche liegen nach Angaben des Beigeordneten bislang nicht vor. Bis Mitte Januar hätten die Eltern Zeit, sich gegen die jeweilige Zuweisung einer Schule auszusprechen. Dann gebe es zwei Wege. Nach der Überprüfung, ob die Auswahlkriterien korrekt angewendet wurden, kann die jeweilige Schule zum einen entscheiden, das Kind doch aufzunehmen. Zum anderen laufe es auf die wahrscheinlichere Variante hinaus: Die Ablehnung werde durch die dann zuständige Schulaufsicht des Kreises Viersen bestätigt.
Sollten die Eltern weiterhin unzufrieden sein, bleibt ihnen nach Angaben von Klee noch der juristische Weg. Allerdings seien die Verwaltungsgerichte ziemlich ausgelastet. Es könne also durchaus sein, dass das jeweilige Kind bereits eine Schule besuche, während die Gerichte noch nicht über den Widerspruch der Eltern entschieden hätten.