Kempen: Ist Ihre Abwasserleitung dicht?
Bis spätestens Ende 2015 müssen alle Hauseigentümer die Dichtheit ihrer Kanäle auf dem Grundstück nachweisen.
Kempen. Hauseigentümer, die sich nicht sicher sind, ob ihre Abwasserleitungen dicht sind, sollten sich dringend Gewissheit verschaffen. Das Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalens schreibt nämlich vor, dass alle Abwasserleitungen spätestens bis zum 31.Dezember 2015 auf ihre Dichtheit überprüft werden müssen. Das ist aber nicht die einzige Vorschrift des Gesetzes - die Bürokraten haben sich viele Regeln und Ausnahmen ausgedacht. Die WZ beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema.
Alle Eigentümer von Häusern und Grundstücken - sowohl private, als auch gewerbliche. Die Stadt Kempen muss an ihren Gebäuden (Rathaus, Schulen, Kindergärten - siehe Artikel unten) ebenfalls die Prüfungen durchführen lassen.
Bis spätestens zum 31. Dezember 2015 müssen alle Abwasserleitungen geprüft sein. Nach Schätzungen des Tiefbauamtes sind das in Kempen etwa 10.000 Hausanschlüsse. Es gibt aber auch Eigentümer, die schon früher dran sind. Alle Leitungen, die in einem Wasserschutzgebiet liegen und vor dem 1.Januar 1965 verlegt worden sind, müssen bis zum 31.Dezember 2012 geprüft sein.
Gleiches gilt für gewerbliche Leitungen im Wasserschutzgebiet, die vor dem 1.Januar 1990 verlegt worden sind. In Kempen verläuft das große Wasserschutzgebiet unter anderem durch St.Hubert (siehe Grafik). Auch die Tönisberger Siedlung Achterberg liegt in einem solchen Gebiet. Diese Bereiche werden vorgezogen, weil dort der Grundwasserspiegel deutlich höher ist als anderswo.
"Bei Neubauten aus den vergangenen Jahren ist die Dichtheitsprüfung in der Regel schon gemacht worden", sagt Torsten Schröder, Leiter des Kempener Tiefbauamtes. "Diese Eigentümer müssen einfach nur die Bescheinigung über die Dichtheit der Kanäle einreichen." Übrigens: Die Bescheinigung ist ab dem Prüf-Datum 20 Jahre gültig.
"Die Prüfung darf nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden", erklärt Schröder. Die Industrie- und Handels- sowie die Ingenieurkammer haben eine Liste mit den zugelassenen Sachkundigen erstellt. Die gibt es im Internet (siehe Kasten) oder bei der Stadt Kempen.
Zur Überprüfung sind drei Verfahren zugelassen: Kamera-Check, Wasser- und Luftdruck. "In diesem Zusammenhang warne ich vor Drückerkolonnen, die von Haus zu Haus ziehen werden, und diese Prüfungen illegal durchführen. Davor müssen die Bürger auf der Hut sein", ergänzt der Tiefbauamtsleiter.
"Ganz einfach, dann muss sie saniert werden", sagt Torsten Schröder. Ansonsten kann der Sachkundige keine "positive Bescheinigung" ausstellen. Wenn die defekte Leitung repariert ist, muss erneut eine Prüfung gemacht werden. "Dann kann die Bescheinigung ausgestellt und anschließend an die zuständige Kommune verschickt werden."
"Da hat jeder Sachkundige andere Preise." Torsten Schröder will sich nicht festlegen. "Die Zahlen bewegen sich zwischen 100 und 300 Euro." Experten empfehlen, sich mit einigen Nachbarn zusammen zu schließen. "Dann kann der Sachkundige nur einmal die Anfahrt berechnen", so der Amtsleiter.
Bei möglichen Sanierungen könne man kaum Preis-Prognosen abgeben. "Das richtet sich vor allem nach der Länge der Leitung." Der Bereich zwischen Hausanschluss und Straßenkanal wird geprüft und gegebenenfalls repariert. "Wenn der Weg vom Haus zur Straße lang ist, kann das schon teuer werden." Das könne mehrere tausend Euro kosten. "Bei der Sanierung ist es wichtig, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen", empfiehlt Torsten Schröder.
Das schreibt das Landeswassergesetz vor. "Untersuchungen haben ergeben, dass etwa die Hälfte der privaten Leitungen undicht sind", sagt Beigeordneter Stephan Kahl. Deshalb sei das Großprojekt der Landesregierung sinnvoll. Vor allem alte Leitungen könnten Löcher haben. Bei neueren Abwasseranlagen - etwa ab den 90er Jahren - sei die Gefahr geringer.
"Defekte Leitungen gefährden die Qualität des Trinkwassers", so Kahl. Die Abwasserleitungen werden unter anderem durch das Eindringen von Baumwurzeln oder Bodenabsenkungen beschädigt. "Wenn die Rohre kaputt und undicht sind, kann zum Beispiel Schmutz- ins Grundwasser gelangen", ergänzt Schröder.
"Dann werden wir erneut zur Prüfung auffordern", sagt Schröder. Sollte dann immer noch nichts passieren, "gibt es ein Bußgeld".