Kreis Viersen Kay Gottschalk (AfD) glänzt durch Abwesenheit

Kreis Viersen · Das Portal abgeordnetenwatch.de bescheinigt dem Parlamentarier eine geringe Teilnahmequote bei Abstimmungen.

Kay Gottschalk ist Bundestagsmitglied der AfD.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Facebook, Twitter, E-Mail, Brief, Telefon – es gibt viele Kommunikationswege für Abgeordnete, um mit den Bürgern in Kontakt zu bleiben. Ein weiteres ist seit rund 15 Jahren das unabhängige Internetportal abgeordnetenwatch.de, auf dem man Parlamentariern Fragen stellen kann. Und – in der Regel – auch zügig Antworten bekommt. Zudem wertet das Portal das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten bei sogenannten namentlichen Abstimmungen im Bundestag aus. Die WZ hat sich die Statistiken des Portals für die drei Abgeordneten des Kreises Viersen – Uwe Schummer (CDU), Udo Schiefner (SPD) und Kay Gottschalk (AfD) – angeschaut. Mit dem Ergebnis, dass letzterer offenbar wenig Interesse an der Homepage mit rund 275 000 Seitenaufrufen pro Monat (eigene Angabe) hat.

Dem AfD-Kreissprecher aus Hamburg, der nach eigenen Angaben einen Wohnsitz in Nettetal hat, wurden zwischen dem 3. Dezember 2017 und dem 15. Januar 2018 vier Fragen von Usern gestellt. Und von diesen vier Fragen hat Gottschalk nur eine einzige beantwortet – das ergibt eine Quote von 25 Prozent.

Bei der beantworteten Frage ging es um einen angeblichen Antrag der AfD-Fraktion, dass Deutschland so wie die USA Jerusalem als israelische Hauptstadt anerkennen soll. Mit dieser Ausrichtung war ein AfD-Mitglied aus Krefeld ganz und gar nicht einverstanden: „Wollen wir jetzt diese Politik der gesetzlosen Annektion und Unterdrückung einer Regierung unterstützen, die alle UNO-Resolutionen ignoriert und jede Chance auf einen Frieden zerstört?“ Gottschalks Antwort am 23. Dezember lautete: „Ich werde diese Frage sorgfältig durchdenken. Laut Grundsatzprogramm soll die UNO und ihre Organisation geachtet und ihre Entscheidungen respektiert werden. Ein frohes Fest und ein gesundes 2018.“ Nicht beantwortet hat Gottschalk unter anderem folgende Frage: „Mich interessiert, wie Sie sich Kenntnisse zu Problemen der hiesigen Bevölkerung verschaffen und wie Ihre Lösungsansätze ableiten?“

Im Vergleich zu Kay Gottschalk sind Uwe Schummer und Udo Schiefner bei abgeordnetenwatch.de deutlich aktiver. Vor allem Schummer: Er bekam seit September 2018 18 Fragen gestellt, die letzte am 4. April 2019. Schummers Antwort-Quote liegt bei 100 Prozent. Auf der Seite von Udo Schiefner wurden seit Januar 2018 fünf Fragen hinterlassen, die letzte am 20. März 2019. Schiefner ließ eine Frage unbeantwortet und kommt so auf eine Quote von 80 Prozent. Nicht beantwortet wurde von Schiefner einer Anfrage zur Verlängerung der Frist für die betäubungslose Ferkelkastration, die ein „Skandal“ sei.

Ein bemerkenswertes Ergebnis liefert die Auswertung der namentlichen Abstimmungen beim Abgeordneten Gottschalk. Laut abgeordnetenwatch.de war das Mitglied des AfD-Bundesvorstands nur an 53 von 76 Abstimmungen beteiligt. Das entspricht einer Quote von 70 Prozent. Diese geringe Quote ist insbesondere deshalb überraschend, weil die AfD-Fraktion die Nicht-Anwesenheit von Abgeordneten im Parlament permanent zum Thema macht. Beim Blick auf die AfD-Fraktion wird deutlich, dass 51 von 91 Abgeordneten eine Anwesenheitsquote jenseits der 90 Prozent haben. Sieben Mal werden 100 Prozent erreicht.

Um in die sportliche Sprache zu wechseln, steckt Kay Gottschalk mit seinen 70 Prozent mitten im Abstiegskampf. Nur drei AfD-Abgeordnete haben eine geringere Teilnahmequote: Hansjörg Müller (Traunstein/Bayern) mit 68 Prozent, Ulrich Oehme (Chemnitzer Umland) mit 46 Prozent und Heiko Heßenkemper (Mittelsachsen) mit 28 Prozent. CDU-Abgeordneter Schummer war bei allen 76 namentlichen Abstimmungen anwesend. Sein SPD-Kollege Schiefner nahm 68 Mal teil und erreicht somit eine Quote von 89 Prozent.

Die Zahlen basieren auf den Darstellungen von abgeordnetenwatch.de (Dienstag, 9. April 2019, 16.15 Uhr). Anmerkungen der Betreiber: „Es handelt sich ausschließlich um namentliche Abstimmungen, daraus lassen sich keine allgemeinen Anwesenheitsquoten ermitteln. Wir wählen die Abstimmungen redaktionell aus, damit decken wir einen Großteil der namentlichen Abstimmungen ab, aber nicht 100 Prozent.“