Ab 21. Dezember sind Termine nötig Sonderimpfaktionen im Kreis Viersen

Kreis Viersen · Der Kreis Viersen bietet in der Weihnachtswoche und vor Silvester mobile Impfaktionen an.

Der Kreis Viersen bietet auch in Kempen wieder Impfaktionen an – diesmal im Forum St. Hubert.

Foto: Birgitta Ronge

(biro) Im Impfzentrum des Kreises Viersen in Viersen-Dülken und bei mobilen Impfaktionen bietet der Kreis Viersen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus an. Für die Impfung im Impfzentrum im früheren Cornelius-Hospital an der Heesstraße in Dülken müssen Impfwillige ab Dienstag, 21. Dezember, einen Termin buchen, damit der Ablauf vor Ort ohne längere Wartezeiten geplant werden kann. Termine können online über die Homepage des Kreises gebucht werden. Hier wird zwischen einem Buchungssystem für Kinder zwischen fünf und elf Jahren und allen weiteren Personen ab zwölf Jahren unterschieden.

Biontech für alle unter 30 Jahren und Schwangere

Laut Kreis werden die Termine fortlaufend aktualisiert. Zudem bietet der Kreis auch in der Weihnachtswoche sowie vor Silvester weitere mobile Impfaktionen in mehreren Städten und Gemeinden an. Dort können nur Personen ab zwölf Jahre geimpft werden. Auch für diese mobilen Impfaktionen muss ab Dienstag, 21. Dezember, ein Termin online vereinbart werden.

Weil der Bund die Lieferungen mit dem Vakzin von Biontech eingeschränkt hat, werden Menschen ab 30 Jahre vorrangig mit dem Impfstoff von Moderna geimpft. Für Schwangere und Personen unter 30, Jahren steht nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) der Impfstoff von Biontech zur Verfügung. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden, sie erhalten Biontech.

Booster gibt es ab fünf Monaten nach Grundimmunisierung

Der Kreis bittet darum, die empfohlenen Zeiträume zwischen den Impfungen zu beachten. Laut aktualisiertem Landeserlass werden Boosterimpfungen für alle Personen ab 18 Jahre angeboten, bei denen die Grundimmunisierung fünf Monate zurückliegt. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, werden dann geimpft, wenn die Grundimmunisierung mindestens vier Monate zurückliegt. Eine Impfung nach frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfung werde ausschließlich für immungeschwächte Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort ermöglicht, teilte der Kreis mit. Die letzte Beurteilung obliege dem Impfarzt.

In der Weihnachtswoche und vor Silvester bietet der Kreis mehrere mobile Impfaktionen in den Städten und Gemeinden an, jeweils von 12 bis 19 Uhr an folgenden Terminen: Dienstag, 21. Dezember, Forum St. Hubert, Hohenzollernplatz 19; Mittwoch, 22. Dezember, Getränkemarkt an der Umstraße 2 in Grefrath; Donnerstag, 23. Dezember, Stahlwerk Becker, Walzwerkstraße in Willich; Dienstag, 28. Dezember, Begegnungsstätte, Oberkrüchtener Weg 42 in Niederkrüchten; Mittwoch, 29. Dezember, Forum St. Hubert; Donnerstag, 30. Dezember, Stahlwerk Becker in Willich. Mitzubringen sind Impfpass, Personalausweis, Einwilligungserklärung, Anamnesebogen und Aufklärungsmerkblatt (jeweils doppelt und unterschrieben). Die Unterlagen stehen auch vor Ort zur Verfügung und können dort ausgefüllt werden.

(biro)