Gesundheit im Kreis Viersen Schon 105 Corona-Fälle im Oktober gemeldet
Kreis Viersen · Seit Anfang Juli werden deutschlandweit wieder mehr Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Im Kreis Viersen registrierte das Gesundheitsamt jetzt im Oktober bereits 105 Fälle.
(biro) Das Coronavirus greift weiter um sich. Wie der Kreis Viersen auf Anfrage mitteilte, wurden dem Gesundheitsamt des Kreises Viersen jetzt im Oktober bereits 105 Fälle gemeldet. Wie viele Menschen im Kreisgebiet darüber hinaus mit dem Coronavirus infiziert sind, ist den Verantwortlichen unbekannt. Denn das Gesundheitsamt erfährt nicht von jeder Infektion. Aktuell unterlägen nur laborbestätigte, positive Befunde durch einen PCR-Test der Meldepflicht, sodass auch nur diese Fälle beim Gesundheitsamt des Kreises Viersen erfasst würden, hatte kürzlich eine Sprecherin des Kreises zu diesem Sachverhalt erläutert. Deshalb sei von einer hohen Dunkelziffer der Fälle auszugehen.
Seit der 27. Kalenderwoche, das war Anfang Juli, registriert das Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit eine kontinuierlich steigende Zahl von Corona-Infektionen. Das zeigt sich auch in der Beobachtung des Abwassers; in der Mehrzahl der Standorte werden laut RKI höhere Werte nachgewiesen. Mit dem Beginn der kühleren Jahreszeit sind auch immer mehr Menschen erkältet, so stellte das RKI in der 42. Kalenderwoche, das war die vergangene Woche, einen Anstieg bei den akuten Atemwegserkrankungen im Vergleich zur Vorwoche fest.
Die Werte seien im Vergleich zur Vorwoche sowohl bei den Kindern als auch bei den Erwachsenen gestiegen, heißt es im Wochenbericht des RKI. Folglich gehen deshalb auch mehr Menschen zum Arzt: Im ambulanten Bereich sei die Zahl der Arztbesuche wegen Atemwegserkrankungen in der 42. Kalenderwoche im Vergleich zu den Vorwochen gestiegen, so das RKI.
Ältere Menschen haben laut RKI weiterhin ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Sars-CoV-2-Infektion, heißt es auch im aktuellen Wochenbericht. Deshalb rät die Ständige Impfkommission (Stiko) Menschen ab 60 Jahre zu einer jährlichen Auffrischungsimpfung, die im Abstand von mindestens zwölf Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen sollte.