Immer mehr Photovoltaik Kempen legt starken Endspurt im „Wattbewerb“ hin
Kempen · (svs) Der „Wattbewerb“, bei dem die Kommunen ähnlicher Größe um den höchsten Zubau erneuerbarer Energie, insbesondere durch Photovoltaik (PV), wetteifern, ist beendet. Unter den Städten unter 100 000 Einwohner kam Kempen trotz eines starken Endspurts mit Rekordzuwächsen in den ersten drei Quartalen 2023 nur auf Rang 116 von 226. Besser schlugen sich Tönisvorst (83) und Willich (53).
Alle drei Kommunen liegen aber klar vor Viersen (Platz 136).
„Sowohl im Eigenheimbereich mit individuellen PV-Anlagen als auch bei Mietwohnungen mit Balkonkraftwerken wurden die Ergebnisse des letzten Jahres weit übertroffen. Auch im Gewerbebereich scheint sich etwas zu bewegen. Im August nahm die bisher größte Installation im Jahr 2023 mit 130 kWp bei einem Lebensmittelhändler am Hessenring ihren Betrieb auf. Die neuen PV-Anlagen besitzen eine Gesamtleistung von 2800 kWp und produzieren jährlich etwa 2300 MWh Strom, was dem Strombedarf von rund 700 Haushalten entspricht und zu einer CO2-Einsparung von fast 1000 Tonnen führt“, sagt Helmut Nienhaus von der Kempener Wattbewerbsgruppe hörbar stolz.
Fördertopf des Kreises
ist mit 150 000 Euro gefüllt
Trotz Ende des „Wattbewerbs“ soll der Ausbau weiter gehen. Die Gruppe berät Interessenten auch weiterhin und ist erreichbar unter info@pvkk.de oder über die Internetseite www.solar-kempen.de.
Um den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, hat unterdessen auch der Kreis Viersen ein Förderprogramm gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen aufgesetzt. Ab dem 6. November fördert er PV-Anlagen, Balkonkraftwerke und Solarthermie-Anlagen auf Bestandsgebäuden von Privatpersonen im Kreisgebiet. Das Förderprogramm ist eine Maßnahme des integrierten Klimaschutzkonzeptes. Der Topf ist zunächst mit 150 000 Euro gefüllt.
Gefördert werden Balkonkraftwerke mit maximal 200 Euro oder 50 Prozent der förderfähigen Kosten, Dachflächen-PV-Anlagen mit 200 Euro je volle kWp installierte Leistung ab mindestens zwei kWp installierter Leistung; insgesamt jedoch maximal 1000 Euro, und Solarthermie mit pauschal 500 Euro zur Warmwasserbereitung, pauschal 1000 Euro für Warmwasserbereitung plus Heizungsunterstützung. Anträge können alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Viersen stellen – unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter sind. Wichtig dabei wie bei fast jeder Förderung: Mit der Beauftragung und Umsetzung darf erst nach Förderzusage durch den Kreis Viersen begonnen werden. Anlagen auf Neubauten, rein gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäuden außerhalb des Kreis Viersen sind nicht förderfähig. Ebenfalls ausgeschlossen sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kWp.