Moralisch verwerflich

Gegen Menschen, die Behinderten auf privaten Geländen einen Parkplatz wegnehmen, kann das Ordnungsamt also nichts tun. Das klingt nach einem Freifahrtschein für so eine Aktion. Nach dem Motto: Man kann mir ja eh nichts, also stelle ich den Wagen doch direkt neben den Eingang.

Ist doch praktisch.

Dass sich so eine moralisch verwerfliche Einstellung ausbreitet, muss verhindert werden. Und zwar von jedem einzelnen von uns. Auch wenn es sich hier sicherlich nicht um eine schlimme Straftat handelt, muss man Zivilcourage zeigen: Auf die „Sünder“ zugehen, sie ansprechen und ihnen klar und deutlich ins Gewissen reden. Wer es dann, wie im vorliegenden Fall, nicht einsieht, dem ist auch nicht mehr zu helfen.