Grefrath „Noch weit entfernt vom Sparkommissar“

Bürgermeister Manfred Lommetz ringt derzeit mit der Politik um eine Sparliste für Grefrath. Einen Zwischenstand gibt er im Interview mit der WZ.

Foto: Kurt Lübke

Grefrath. Die Zeiten sind im Moment jeck. Und weil der Rosenmontagszug in Vinkrath heute ab 11.11 Uhr nachgeholt wird, dauert der Karneval in der Niersgemeinde sogar ein bisschen länger als geplant. Dennoch befassen sich Politker, Verwaltung und Bürgermeister Manfred Lommetz im Moment mit ernsten Themen: Der prekären Haushaltslage und der Suche nach nachhaltigem Sparpotenzial. Zwei Gespräche des Konsolidierungsgremiums haben bereits stattgefunden. Die WZ sprach darüber mit Bürgermeister Manfred Lommetz.

Interview

Herr Lommetz, wie sind die Gespräche mit den Fraktionen verlaufen? Gibt es bereits Resultate?

Manfred Lommetz: Die Gespräche mit den Fraktionen im Konsolidierungsgremium verlaufen äußerst ernsthaft, sehr konstruktiv, oft konträr, aber regelmäßig mit guten Ergebnissen. Exakte Resultate können nicht einzeln herausgegeben werden, da am Ende ein Gesamtpaket stehen muss, so dass vielleicht das eine, was jetzt noch eine Sparmaßnahme sein soll, dann vielleicht gegen anderes ausgetauscht werden wird.

Können Sie schon konkrete Positionen, wie beispielsweise zur Albert-Mooren-Halle oder zur Beteiligung aller Vereine an den Energiekosten nennen?

Lommetz: Aussagen zu konkreten Positionen, wie die Albert-Mooren-Halle und so weiter können insoweit nicht getroffen werden. Abschließende Ergebnisse stehen nicht fest. Im Übrigen müssen auch die Ergebnisse des Konsolidierungskreises erst einmal in den einzelnen Fraktionen nachberaten werden, bevor man sie in den Haushalt einstellt.

Welche Sparvorschläge hat die Verwaltung vorgelegt?

Lommetz: Die Sparvorschläge der Verwaltung basieren auf der großen Sparliste zum Haushaltsicherungskonzept aus dem Jahre 2014. Seinerzeit wurden eine Reihe von Vorschlägen von der Politik angenommen, der überwiegende Teil wurde aber zurückgewiesen. Diese Liste wurde ergänzt und wird nun neu verhandelt und besprochen. Darüber hinaus haben auch die Fraktionen diverse Maßnahmen in die Gespräche mit eingebracht. Auch scheint es für alle Teilnehmer ganz interessant zu sein, verschiedene Dinge des allgemeinen Verwaltungshandelns in unserer Gemeinde einmal kennenzulernen und zu hinterfragen.

Wie sieht das weitere Vorgehen aus?

Lommetz: Wir sind uns darüber einig, dass wir die Gespräche in der jetzigen Form in aller Ruhe und mit großer Ernsthaftigkeit zu Ende bringen wollen. Der nächste Termin ist in der übernächsten Woche vorgesehen. Danach werden sicherlich noch ein bis zwei weitere Runden stattfinden. Jedenfalls werden wir uns die nötige Zeit lassen, um ein gutes Konzept zusammenzubringen. Auch ist zu beachten, dass wir uns zu verschiedenen Ausgaben- wie Einnahmepositionen zunächst einmal grundsätzliche Gedanken gemacht haben, ob man überhaupt Veränderungen vornehmen will. Im Anschluss an solche Entscheidungen muss die Verwaltung oft neu rechnen oder verschiedene Positionen unter verschiedenen Maßgaben neu ansetzen. Dies muss dann wieder dem Konsolidierungsausschuss vorgelegt werden, damit eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann. Auch dies benötigt natürlich Zeit.

Bis wann muss der Haushalt beschlossen sein?

Lommetz: Nach der Gemeindeordnung müsste der Haushalt für 2016 bereits im Jahr 2015 beschlossen worden sein. Dies wird allerdings in kaum einer Gemeinde so gehandhabt. Zurzeit sind fast alle Kommunen noch in den Haushaltsberatungen 2016 oder stehen vor den Haushaltsbeschlüssen. Regelmäßig werden Haushalte im ersten Quartal eines Jahres beschlossen und dann zur Genehmigung beim Landrat eingereicht. Dieses Ziel werden wir nicht erreichen. Wir gehen davon aus, dass wir den sich aufgrund der Konsolidierungsgespräche ergebenden Haushalt frühestens im Mai dem Rat vorlegen werden.

Immer wieder fällt der Begriff Sparkommissar? Was muss passieren, damit dieser eingesetzt wird?

Lommetz: Den Einsatz eines Sparkommissars fußt auf Paragraf 124 der Gemeindeordnung, wonach das Innenministerium einen Beauftragten bestellen kann, der alle oder einzelne Aufgaben der Gemeinde wahrnimmt, wenn die sonstigen Aufsichtsmittel nicht gegriffen haben. Zunächst setzt das Aufsichtsgremium, also der Landrat, eine Frist zur Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltes, einschließlich eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK). Kommt die Gemeinde dieser Frist nicht nach oder legt innerhalb der Frist einen weiteren nichtgenehmigungsfähigen Haushalt vor, so liegt es dann irgendwann im Ermessen der Aufsichtsbehörde, dass Mittel „Beauftragter“ einzusetzen.

Droht im Moment die Gefahr, dass Grefrath das Heft des Handelns mittels eines Sparkommissars aus der Hand genommen wird?

Lommetz: Dies alles unterliegt wohl einem großen Ermessensspielraum der einzelnen Handelnden. Von dieser Maßnahme sind wir aber noch sehr weit entfernt. Zunächst hatte der Kämmerer bereits im Jahre 2015 einen genehmigungsfähigen Haushalt für das Jahr 2016 vorgelegt. Aufgrund der bekannten Steuerproblematik wie auch sonstiger Ausgabensteigerungen, muss dieser Haushalt nun zunächst einmal insgesamt komplett neu durchkonstruiert werden, zumal auch die finanziellen Grundlagen für die nächsten fünf Jahre festgelegt werden müssen.