Pflegeschwester missbraucht: Vier Jahre Gefängnis
Ein 25-jähriger Krefelder wurde verurteilt. Auch im Kempener Schwimmbad kam es zum Übergriff.
Kempen/Krefeld. Dirk B. sagte wieder kein einziges Wort — selbst auf das Schlusswort verzichtete er. Regungslos vernahm der 25-Jährige das Urteil der 1. Großen Strafkammer: vier Jahre Haft. Keine Bewährung, keine Therapie in Freiheit, sondern im Strafvollzug.
Elf Wochen lang — zwischen Februar und Ende April 2012 — hatte er acht Mal seine damals 13-jährige Pflegeschwester sexuell missbraucht, die um ein Jahr ältere Pflegeschwester zwei Mal. Unter anderem war es in einer Umkleidekabine des Kempener Schwimmbads zu einem Übergriff gekommen.
Das Urteil lautete auf schweren sexuellen Missbrauch. Trotz der vom psychiatrischen Gutachter bescheinigten Persönlichkeitsstörungen gilt B. als schuldfähig. Bei seinen Taten ging er zielstrebig vor — eine verminderte Steuerungsfähigkeit war somit auszuschließen.
B. lebte mit dem Kind das aus, was er in pornografischen Filmen im Internet gesehen hatte und was seine erwachsene Freundin nicht mitmachen wollte. Geredet hat B., der als Kind mit seinen Schwestern vom Vater auf einem Schrottplatz angekettet worden war, auch mit den Opfern kaum: Seine sexuellen Wünsche äußerte er per SMS. Es begann mit Kuscheln und endete in verschiedenen Varianten des Geschlechtsverkehrs. Sogar eine Internet-Bekanntschaft („Inzest-Papst“) holte B. zu einem Sex-Treffen hinzu — der 36-Jährige ist bereits zu zweieinhalb Jahren verurteilt worden.
Dem Gutachter hatte Dirk B. wenig glaubhaft erklärt, dass er hauptsächlich „wegen der Pflegemutter“ regelmäßig zurück in das Haus ging, in dem er bis 2006 als Pflegekind gelebt hatte. Das jüngere der beiden Mädchen mit ebenfalls schwieriger Vergangenheit ist mit ihm groß geworden. „Sie waren der große Bruder, dem es vertraut hat“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung zum Angeklagten. „Sie haben auch Ihre Pflegemutter hintergangen“, so die Richterin.
Der Staatsanwalt hatte einen „minder schweren Fall“ erkannt, und berücksichtigt, dass das „Hauptopfer“ fast 14 Jahre alt war. Sein Antrag: drei Jahre Haft.
Weit höher fiel die Forderung der Nebenklagevertreterin aus. Sie forderte sieben Jahre und bewertete die Selbstanzeige des Angeklagten weniger hoch. Es wäre nach seinen Erklärungen in der Psychiatrie ohnehin zu Ermittlungen gekommen. B. hatte nach der Tat freiwillig eine Klinik aufgesucht. Der Verteidiger hatte zwei Jahre beantragt. Sein Mandant habe in den vergangenen zwölf Monaten in geordneten Verhältnissen gelebt. al