Prozess: Acht Jahre Telefonterror
Ein Grefrather hatte einer Krefelderin mit sexuellen Übergriffen gedroht. Dafür erhielt er sechs Monate auf Bewährung.
Krefeld/Grefrath. Acht Jahre hat ein 41-jähriger Grefrather eine 34-jährige Krefelderin mit Drohanrufen und Liebesavancen terrorisiert. Vor dem Landgericht Krefeld bekam er am Freitag die Quittung für zwei Anrufe im Juni 2009. Die zweite große Strafkammer verurteilte ihn zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Bedrohung und Beleidigung. Außerdem erhielt er die Weisung, jeglichen Kontakt zu der Frau zu unterlassen. Sonst wird die Bewährung aufgehoben und er wandert ins Gefängnis.
Der Grefrather hatte seinem Opfer in zwei Anrufen sexuelle Übergriffe und das Abschneiden von Körperteilen angedroht. Außerdem hatte er sie aufs Übelste beschimpft. Schon vorher hatte die Frau eine einstweilige Verfügung gegen den Angeklagten erwirkt. Seit er sie 2002 bei seiner Arbeit in einem Krefelder Unternehmen kennen gelernt hatte, wollte er eine Beziehung mit der damals verheirateten Frau. Als sie seine Avancen ausschlug, wurde aus Zuneigung Hass und er terrorisierte die Frau. Genauso hatte er es 2008 mit einer Grefrather Verkäuferin gemacht, wofür er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Vor Gericht mag der Angeklagte, der sich in sozialpsychiatrischer Betreuung befindet, die Anrufe nicht zugeben. Die Aussage der Frau ist allerdings so glaubwürdig, dass Richter und Staatsanwalt keine Zweifel an ihrer Richtigkeit haben. "Sie hat hier überhaupt keine Belastungstendenzen gezeigt und sogar gesagt, dass sie den Anrufen nicht so viel Bedeutung beigemessen hat", sagt der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Nur die Tatsache, dass die Krefelderin durch den Terror keine schwerwiegenden psychischen Probleme hatte oder umziehen musste, bewahrt den Angeklagten davor, noch zusätzlich wegen Stalking verurteilt zu werden.
Da der Angeklagte unter psychischen Problemen leidet, wäre eine Einweisung in die Psychiatrie möglich gewesen. Doch ein medizinischer Gutachter bescheinigt dem Mann zwar eine schizophrene Psychose, sah aber keine Gefahr, dass er in Zukunft schwere Straftaten begeht. So muss der Angeklagte nun über eine Bewährungszeit von fünf Jahren straffrei bleiben und seine psychiatrische Behandlung fortsetzen.