Grefrath Prozess: Grefrather Paar baute Cannabis in der Wohnung an
Ein Gericht hat einen 33-Jährigen und seine zehn Jahre jüngere Freundin zu Bewährungsstrafen verurteilt. Den Mittäter traf es härter.
Grefrath/Krefeld. Das Urteil des Schöffengerichts in Krefeld war nicht ohne Überraschung. So hätte sich der 33-jährige Grefrather nicht wundern dürfen, wenn seine Haftstrafe von 22 Monaten wegen Besitzes von Marihuana und Beihilfe zu Einfuhr und Handel nicht zur Bewährung ausgesetzt worden wäre. Stramme 14 Vorstrafen hat er schon seit seiner Jugendzeit angesammelt — weshalb das Gericht der von der Staatsanwältin beantragten Bewährung „mit Bedenken“ zustimmte. Letztlich zeigte es nur deshalb Nachsicht, weil „die letzte harte Tat des Mannes schon zehn Jahre zurückliegt“, er ein Geständnis abgelegt und „einen positiven Weg“ eingeschlagen hat.
Seine 23-jährige Freundin wurde wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in ebenfalls nicht unbeträchtlicher Menge zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht blieb damit vier Monate unter dem von der Staatsanwältin geforderten Strafmaß - nicht zuletzt, weil keine nennenswerten Vorstrafen vorlagen und die Sozialprognose günstig sei.
Das Paar hatte in der Wohnung des Mannes Cannabispflanzen angebaut. Der Vorwurf des Besitzes von Amphetaminen gegen beide wurde fallengelassen, nachdem eine Zeugin gestanden hatte, ihre Ecstasy-Pillen in der Wohnung des Paares vergessen zu haben.
Einer reinen Geldstrafe, die vom Verteidiger der Frau gefordert worden war, wollte das Gericht „wegen der Intensität des Cannabisanbaus“ jedoch nicht zustimmen. Die Bewährungsfrist wurde für das Paar auf drei Jahre festgelegt, dem Mann wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.
Überraschend hart fiel das Urteil am vergangenen Donnerstag gegen den 30-jährigen Mittäter aus Kerken aus. Obwohl er wegen der Einfuhr von Drogen und der Beihilfe zum Handel nur zu 14 Monaten Haft verurteilt wurde (seine Verteidigerin hatte sogar auf Freispruch plädiert) und bisher lediglich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen war, folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin auf Bewährung nicht.
Der Richter begründete das Urteil damit, dass der Mann die Einfuhr von Marihuana aus Holland bestritten hat, das Gericht ihn anhand von Telefonüberwachung und Zeugenaussagen aber eindeutig überführen konnte. Der Mann sei uneinsichtig, zeige keine Reue und habe in einer bandenmäßigen Struktur den Helfer gespielt.
Das Gericht hatte zuvor die mitgeschnittenen Telefonaufzeichnungen von Gesprächen der Beteiligten vorgespielt. Sie bestätigten die Aussagen des ermittelnden Polizeibeamten und legten die Absprachen der Täter und deren Aufenthaltsorte offen.