Kempen/Krefeld Prozess: Mit Falschgeld auf den Weihnachtsmarkt
Zu anderthalb Jahren Haft ist ein Brüggener verurteilt worden. Er hatte unter anderem in Kempen mit „Blüten“ bezahlt.
Kempen/Krefeld. Ein Brüggener muss für anderthalb Jahre ins Gefängnis. Wegen Geldfälschung, Beschaffung und in Umlaufbringen von falschen Banknoten — unter anderem auf dem Kempener Weihnachtsmarkt — verurteilte das Krefelder Amtsgericht den 29-Jährigen zu dieser Haftstrafe.
Zwar erkannte das Gericht wegen einer vergleichsweise geringen Summe von 5000 Euro auf einen minderschweren Fall, kam aber dem Antrag des Staatsanwaltes nach und setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus. „Das war eine saublöde Idee mit dem Falschgeld“, so der Verteidiger des Angeklagten.
Der Jurist hatte auf eine mildere Bewährungsstrafe plädiert und das Geständnis des Angeklagten sowie dessen familiäre Verantwortung gegenüber seiner schwerkranken Mutter ins Feld geführt. Tatsächlich hatte der Angeklagte eingeräumt, dass er die „Blüten“ Ende November 2014 in einem anonymen Internetbereich, dem sogenannten Darknet bestellt hatte. Dieses Netz ist nicht wie das Internet an einen zentralen Server gebunden, sondern läuft über einen Zusammenschluss vieler privater Internetnutzer. Diese tauschen untereinander verschlüsselt Daten aus und machen so anonyme Kontakte möglich.
Dort verabredete sich der Niederrheiner und kaufte wenig später für 1500 Euro von einem nicht identifizierten „Thomas“ in Düsseldorf die 5000 Euro in gefälschten 20er- und 50er-Scheinen — und schritt mit diesem „Geld“ sogleich zur Tat.
In seiner Heimatstadt Brüggen veräußerte er eine Summe von 620 Euro in gefälschten Banknoten zu einem Preis von 300 Euro Echtgeld an einen ehemaligen Schulkameraden. Dann ging er auf verschiedenen Weihnachtsmärkten, darunter eben auch in Kempen, mit den „Blüten“ einkaufen. Ende Dezember aber flogen beide Männer auf. Offenbar war ihnen nicht klar gewesen, dass die sicherlich echt aussehenden Scheine zwar kaum auf Märkten, aber sehr wohl in Geschäften mit Lesegeräten als Falschgeld erkannt werden.
Der eine wurde in einem Geschäft in Essen erwischt und später ebenso verurteilt wie jetzt der 29-Jährige — er wurde in einer McDonalds-Filiale in Viersen ertappt.
Eine Bewährung kam nicht in Frage, so das Gericht, weil der Angeklagte unter anderem wegen Betrug und Urkundenfälschung vorbestraft war. Da half es ihm auch nicht, dass er nun wohl seine Festanstellung bei einer Telekommunikationsfirma verlieren wird und er für die überwiegend in seinem Haushalt lebende pflegebedürftige Mutter eine andere Lösung finden muss.