Rätselhafter Prozess um Raubüberfall

Eine Frau wurde in Tönisberg mit einer Waffe bedroht und gefesselt.

Tönisberg/Krefeld. Ein kriminalistisches Puzzle muss derzeit die erste große Strafkammer des Landgerichtes Krefeld zusammenfügen. Am 2. März 2010 wurde laut Anklage eine Krefelder Geschäftsfrau in Tönisberg von zwei bewaffneten Männern überfallen. Die Täter lauerten der 48-Jährigen gegen 16.40 Uhr an ihrer Firma in Tönisberg auf, bedrohten sie mit einer Schusswaffe. Einer der beiden schlug ihr mit der Waffe auf den Kopf.

Die Männer zwangen die Frau, die Tür zu ihrer Firma zu öffnen und sich dort auf den Boden zu legen, während sie den Gebäudekomplex durchsuchten. Aus einem Safe erbeuteten die Täter 4500 Euro Bargeld. Außerdem wurden aus einer Dose mehrere Goldmünzen und -barren im Wert von rund 5000 Euro entwendet. Währenddessen waren Hände und Füße der Frau mit einem Klebeband gefesselt.

Doch wer waren die Täter? Eine Spur führte zu Alexander D. aus Gelsenkirchen. Der Kampfsporttrainer und selbst ernannte Schlagerstar soll in der Nähe des Tatortes gewesen sein. Dies weisen DNA-Spuren nach, die auf einer Perücke am Tatort gefunden wurden. Doch Alexander D. gab an, ihm sei die fragliche Perücke während eines Besuches des Kölner Karnevals abhanden gekommen. Und als die Tat in Tönisberg begangen wurde, war der 48-Jährige angeblich in Gelsenkirchen und spielte Hallenfußball.

Über die für den Fall wichtige Perücke konnte eine ehemalige Arbeitskollegin von Alexander D. als Zeugin Auskunft geben. Die Frau erinnerte sich daran, dass eine unbekannte andere Frau dem Angeklagten die schwarze Perücke vom Kopf gerissen hatte. Auch für das Alibi des Mannes fanden sich sieben Zeugen, die sich jedoch nicht sicher waren, wann genau der Angeklagte mit ihnen Fußball gespielt hatte.

Nur der 16-jährige Sohn von D. wusste es genau: „Wir haben bis 18 Uhr zusammen Fußball gespielt.“ „Wissen Sie das ganz genau?“, wollte der Richter wissen. „Ja“, entgegnete der junge Mann. Einer der Zeugen hatte gar eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er am 2. März 2010 mit dem Angeklagten zusammen war. Diese stellte sich jedoch als falsch Aussage heraus. Der Mann hatte sich im Jahr geirrt.

Der Angeklagte versuchte zu erklären, warum es für ihn kein Motiv gegeben hätte, sich mit einem Raub Geld zu beschaffen: „Mir ging es 2009, 2010 finanziell so gut. Hätte ich Geld gebraucht, hätte ich ein Auto verkauft.“ Das Verfahren wird am 9. November fortgesetzt.